<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>

<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">

  <channel>

    <title><![CDATA[openPR - Aktuelle Pressemitteilungen: Koch Immobilienbewertung]]></title>
    <description><![CDATA[openPR.de – Pressemitteilungen kostenlos einstellen]]></description>
    <lastBuildDate>Thu, 09 Jul 2026 12:32:07 +0200</lastBuildDate>
    <link>https://www.openpr.de/</link>

    <atom:link href="https://www.openpr.de/rss/" rel="self" type="application/rss+xml" />


    <item>
        <guid isPermaLink="false">pm-699475</guid>
        <pubDate>Tue, 19 Feb 2013 18:34:25 +0100</pubDate>
        <title><![CDATA[Eine Immobilie soll bewertet werden - guter Rat ist teuer]]></title>
        <description><![CDATA[ Ist er das wirklich? 
Schon Oskar Wilde schrieb in Das Bildnis des Dorian Grey: Heutzutage kennt man von Allem den Preis aber von Nichts den Wert. 
 
Es gibt immer mehr Portale im Internet, auf denen sich der Interessierte den Wert seiner Immobilie selbst ausrechnen kann. Gegen eine geringe Gebühr kann man dann das so erstellte „Gutachten“ sich zuschicken lassen.  
 
Was kann man damit anfangen? Zuerst hat man bei solch einer Wertermittlung eine sehr umfangreiche Beschreibung aller möglichen Haftungsausschlüsse. Und …]]></description>

    
    
        
    
        <link>https://www.openpr.de/news/699475/Eine-Immobilie-soll-bewertet-werden-guter-Rat-ist-teuer.html</link>
        <author><![CDATA[Koch Immobilienbewertung]]></author>

    </item>


    <item>
        <guid isPermaLink="false">pm-189282</guid>
        <pubDate>Sat, 16 Feb 2008 16:46:34 +0100</pubDate>
        <title><![CDATA[Bewertung von Immobilien]]></title>
        <description><![CDATA[ Aus Gründen der „Steuergerechtigkeit“: 
Fiskus greift jetzt Immobilien-Erben tiefer in die Tasche. 
Lassen Sie Ihre Immobilie selbst bewerten, bevor es das Finanzamt tut – Gestaltungsmöglichkeiten intelligent ausschöpfen. 
 
Karlsruhe. Bisher ist  im Erbfall die Erbschaftssteuer nach einem gesonderten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz berechnet worden. Dadurch wurde Immobilienvermögen wesentlich weniger belastet als Bar- oder Kapitalvermögen. Das Immobilienvermögen galt wegen seiner langfristigen Anlagehorizonte …]]></description>

    
            <media:content url="https://cdn.open-pr.de/pressemitteilung/9/4/c/94c4fda3.1200x900.jpg" type="image/jpeg" expression="full" width="600" height="400">
                                </media:content>
    
        <link>https://www.openpr.de/news/189282/Bewertung-von-Immobilien.html</link>
        <author><![CDATA[Koch Immobilienbewertung]]></author>

    </item>


  </channel>
</rss>
