(openPR) Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung bei der Vermittlung einer Beteiligung an dem Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII. Ursprünglich stand dem Kläger ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung, weswegen er sich vertrauensvoll an den Anlageberater seiner Bank wandte, der ihm die Zeichnung des Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII empfahl. Über den Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII konnten sich Anleger an vier Einschiffsgesellschaften beteiligen, nämlich an der MT „LONDON STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT „NEW YORK STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT „HELENA SCHULTE“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und an der MT „NORO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte er Schadensersatz. Die beklagte Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
vgl Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Lloyd_Fonds.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.













