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CGB WEIST ARBEITGEBERVORSCHLAG NACH UNBEZAHLTEM FEIERTAG ZURÜCK

26.01.201809:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CGB WEIST ARBEITGEBERVORSCHLAG NACH UNBEZAHLTEM FEIERTAG ZURÜCK

(openPR) Der CGB hat den Vorschlag der Metall-Arbeitgeber nach einem zusätzlichen unbezahlten Feiertag für Niedersachsen empört zurückgewiesen. Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzen-der: „Angesichts der boomenden Wirtschaft ist es unverständlich und empörend, mit welcher Vehemenz sich die Arbeitgeber gegen die Forderung nach einem zusätzlichen bezahlten Feiertag für die norddeutschen Bundesländer wehren. Niedersachsen und Bremen haben bislang lediglich 9 bezahlte Feiertage im Jahr, Baden-Württemberg und das Saarland hinge-gen 12 und Bayern sogar 13. Dies ist ungerecht und sachlich nicht begründbar. Wir erwarten daher, Dass das Süd-Nord-Gefälle bei den Feiertagen zumindest verkleinert wenn schon nicht beseitigt wird.“



Nach Auffassung des CGB wäre es sinnvoll, wenn sich die norddeutschen Länder auf einen gemeinsamen neuen Feiertag verständigen könnten, anstatt kontrovers über mögliche Jahrestage von regionaler oder landespolitischer Bedeutung zu streiten. Anbieten würde sich insbesondere der Buß- und Bettag, der bis 1995 bereits gesetzlicher Feiertag war und ledigich abgeschafft wurde, um den Arbeitgebern durch die Mehrarbeit der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich für die erhöhten Lohnnebenkosten im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung zu verschaffen. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung nicht mehr strittig. Angesichts der Bedeutung der Versicherung auch für die Wirtschaft ist ein Sonderopfer der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Pflegeversicherung daher nicht länger gerechtfertigt

Der CGB verweist darauf, dass der Buß- und Bettag als kirchlicher Feiertag in Deutsch¬land eine lange Tradition hat. Nach dem ihn die deutschen Ländern zunächst an unterschiedlichen Terminen feierten, wurde er bereits 1893 in Preußen und 1934 im gesamten deutschen Reich gesetzlicher Feiertag.

Alternativ zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages käme für die christlichen Gewerkschaften auch der Reformationstag als neuer gesetzlicher Feiertag in Betracht.

Peter Rudolph: „Nach dem in allen norddeutschen Bundesländern zumindest regierungs-seitig weitgehend Einigkeit über den Bedarf eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertags besteht, sollten nunmehr auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Es ist lange genug darüber diskutiert worden, welche Anlässe durch einen neuen Feiertag gewürdigt werden könnten. Die Arbeitnehmer erwarten, das endlich entschieden wird und sie möglichst noch in diesem Jahr in den Genuss eines zusätzlichen bezahlten Feiertags kommen.“

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