(openPR) Allgemeine Informationen, rechtliche Grundlagen und Hilfe beim Ausfüllen
Durch Unfall, Krankheit oder im Alter kann es passieren, dass man wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit einer Patientenverfügung kann jeder bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn er es nicht mehr selbst äußern kann. „Doch eine Patientenverfügung ist zu wenig, da zum Beispiel eine Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, die Vermögenssorge oder eine Aufenthaltsbestimmung ohne eine gültige Vorsorgevollmacht nicht gewährleistet ist,“ betont Kerstin Jähne, Leiterin der Residenz Dahlem. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die sich daraus ergeben zu beschäftigen.
Experte auf dem Gebiet „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ ist Olaf Galbrecht vom Malteser Hilfsdienst Berlin. Er wird am Mittwoch, 31. Januar 2018, um 18 Uhr in der Residenz Dahlem, Clayallee 54–56 Punkt für Punkt auf die Themen eingehen. Wer möchte, kann die Formulare gleich während des Vortrags ausfüllen.
Der Eintritt ist frei, telefonische Anmeldung erbeten unter (030) 841 89 10.
Kontakt Residenz Dahlem:
Kerstin Jähne (Leiterin) | Tel.: (030) 841 891-0 | E-Mail: ![]()
Clayallee 54–56 | 14195 Berlin-Dahlem | Internet: www.residenz-dahlem.de












