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Bildungsministerin Karin Prien soll im Ausschuss Auskunft zu laufender Überprüfung von SCHLAU-Workshops geben

18.01.201815:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kiel, 18. Januar 2018 Bildungsministerin Karin Prien (CDU) lässt seit Juli 2017 überprüfen, ob die schwul-lesbischen Aufklärungsworkshops, die an den Schulen Schleswig-Holsteins durchgeführt werden, mit dem Grundgesetz und dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz vereinbar sind. Warum und in welcher Form die Überprüfung stattfindet, ist auch nach drei Kleinen Anfragen der AfD immer noch unklar. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Ministerin Prien hat offenbar keinerlei Interesse daran, der Öffentlichkeit Einblick in die verfassungs- und schulrechtliche Überprüfung jener SCHLAU-Workshops zu geben, die seit Jahren an den Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Das ist ebenso bedauerlich wie unverständlich. Denn wenn das Ministerium den Verdacht hat, dass diese Aufklärungsworkshops gegen das Schulgesetz und gegen das verfassungs-rechtliche Indoktrinationsverbot verstoßen, dann ist das doch von öffentlichem Interesse, insbesondere für die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer.

Ministerin ignoriert öffentliches Interesse an Aufklärung

Die meisten Schleswig-Holsteiner gehen bislang davon aus, dass der Unterricht, der an den Schulen des Landes erteilt wird, recht- und gesetzmäßig erfolgt, auch im Bereich der Sexualerziehung. Für Eltern, deren Kinder im Rahmen des Pflichtunterrichts an SCHLAU-Workshops teilnehmen müssen, gilt dies im Besonderen. Dass die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der SCHLAU-Workshops tatsächlich derart zweifelhaft ist, dass das Bildungsministerium diese einer monatelangen Überprüfung unterzieht, ist deshalb gerade für diese Eltern von großem Interesse.

Ergebnisse der SCHLAU-Überprüfung sollen nicht öffentlich werden

Umso mehr verwundert es, dass das Bildungsministerium uns auf die Frage, wie sie das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung veröffentlichen wird, jetzt geantwortet hat:

„Es handelt sich um eine schulverwaltungsinterne Kontrolle als eine Maßnahme der staatlichen Aufsicht über die öffentlichen Schulen. Gesonderte Veröffentlichungen sind dabei nicht vorgesehen.“

Ministerin soll im Bildungsausschuss für Aufklärung sorgen

Da das Bildungsministerium die Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion zum laufenden Prüfungsverfahren fortgesetzt ausweichend bis nichtssagend beantwortet, beantragt die AfD-Fraktion jetzt, das Thema im Bildungsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen. Ministerin Prien soll dort zu allen offenen Fragen Rede und Antwort stehen – im Interesse aller Beteiligten, insbesondere jener, die vom Ergebnis der Prüfung unmittelbar betroffen sein werden: Lehrer, Schüler, Eltern sowie die ausführenden Vereine „Haki e.V.“ aus Kiel und „lambda::nord e.V.“ aus Lübeck. Schließlich haben sie alle einen Anspruch auf Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich.

Weitere Informationen:

• Diese PM im Original mit allen Anhängen:
http://www.ltsh.de/presseticker/2018-01/18/11-13-53-0782/PI-WmBzYQeC-afd.pdf

• Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 24.10.2017 (Drucksache 19/288):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00288.pdf

• Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 20.11.2017 (Drucksache 19/363):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00300/drucksache-19-00363.pdf

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