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Steuerrecht: Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

04.09.200608:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerrecht: Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn
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(openPR) Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen wurde die sog. Listenpreisregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2005 beginnen, auf Fahrzeuge begrenzt, die zu mehr als 50 v. H. betrieblich genutzt werden. Begründet wurde die Gesetzesänderung damit, dass sich durch die Ausweitung der Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zahlreiche Fallgestaltungen ergeben haben, bei denen die Listenpreisregelung zu einem ungerechtfertigten ertragsteuerlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen führen konnte.
Mit der Frage, wie der Nachweis der mehr als 50%igen Nutzung erbracht werden soll, befasst sich das BMF-Schreiben v. 7. 7. 2006 (IV B 2 - S 2177 - 44/06 - / - IV A 5 - S 7206 - 7/06), das unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_92/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/164.html veröffentlicht ist.
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)

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