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Einsatz für Menschen mit Schwerstbehinderungen im Stuttgarter Landtag

01.12.201713:31 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Einsatz für Menschen mit Schwerstbehinderungen im Stuttgarter Landtag
Jörg Munk (Stiftung LiebenauTeilhabe), U. Wolfgramm, H. Seitz-Bay, U. Hockenberger und T. Porseski
Jörg Munk (Stiftung LiebenauTeilhabe), U. Wolfgramm, H. Seitz-Bay, U. Hockenberger und T. Porseski

(openPR) MECKENBEUREN/STUTTGART – Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) müssen die Interessen von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen berücksichtigt werden. So lautet die Forderung von Jörg Munk, der an einer öffentlichen Anhörung im Stuttgarter Landtag die stationären Einrichtungen vertrat.

LIGA berücksichtigt Betroffenen-Perspektive

Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe, ist auch Mitglied im Entscheidungsgremium in der BTHG-Lenkungsgruppe in der LIGA der freien Wohlfahrtspflege. Diese Gruppe aus Fachleuten und Verbänden erarbeitet gemeinsame Positionen zur Umsetzung des BTHG in Baden-Württemberg. Sie sorgt besonders dafür, dass stets die Perspektive der Leistungsberechtigten eine bedeutsame Rolle spielt und in die Erarbeitung der Positionspapiere einfließt.

Teilhabe mit unterschiedlichen Facetten

Vertreter dieser Lenkungsgruppe wurden von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU zu einer Anhörung in den Stuttgarter Landtag eingeladen. Dort kamen zunächst die Betroffenen zu Wort. Christian Stümer, Bundesvorsitzender des Contergannetzwerk Deutschland e. V., sprach über „Chancen für alle – Menschen mit und ohne Behinderung“. In seiner Rede zum BTHG, aus Sicht der stationären Einrichtungen, nahm Munk diesen Punkt auf und wies darauf hin, dass es auch Personen gäbe, die nicht für sich selbst sprechen können. „Ich denke hier vor allem Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen, an Menschen, die taub-blind sind, an Menschen mit Doppeldiagnosen und Menschen, die aufgrund ihres Verhaltens umfassend auf Assistenz und spezialisierte Dienste und Einrichtungen angewiesen sind, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“ Dieser Personenkreis, der stationäre Unterstützung benötigt, dürfe nicht vergessen werden, „auch deren Interessen sollten gewichtig vertreten sein“. In der Umsetzung und Ausgestaltung des BTHG müssten alle Beeinträchtigungen repräsentativ abgebildet werden.
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