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„Gefährder“ werden künftig offensichtlich in Lichtenrade untergebracht

20.11.201709:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Gefährder“ werden künftig offensichtlich in Lichtenrade untergebracht
Foto Thomas Moser
Foto Thomas Moser

(openPR) 15. November 2017 - Auch wenn es bis heute noch nicht definitiv entschieden ist, wird das bisher von der Jugendarrestanstalt (JAA) genutzte Gebäude am Kirchhainer Damm in Lichtenrade -was früher als Untersuchungshaftanstalt für Jugendliche genutzt wurde- künftig als Abschiebegewahrsam für sogenannte Gefährder genutzt werden. Es gibt jedoch noch keinen Senatsbeschluss, keinen Termin und es sollen bislang für den künftigen Haushalt 2018 noch keine Mittel für mögliche Umbauten eingestellt worden sein. Die bisherige JAA wurde wesentlich weniger belegt als prognostiziert. Die „lockerere“ Arrestanstalt soll offensichtlich in die Lützowstraße, dem Standort vor der Verlegung Anfang 2012, zurückverlegt werden. Welche Umbauten am Kirchhainer Damm und in der Lützowstraße notwendig sind, ist bislang noch nicht öffentlich bekannt. Die Senatsbehörden sollen sich im September und Oktober 2017 vor Ort ein persönliches Bild von den Lichtenrader Gegebenheiten gemacht haben.


Diese ganz aktuellen Informationen werden von mehreren Quellen und jetzt auch vom Innensenat bestätigt.
Grundsätzliche Planungen bestätigt und Bezirksbürgermeisterin regt Bürger-Informationsveranstaltung mit Senatsverwaltungen an:
Die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg Angelika Schöttler (SPD) bestätigt, dass es diese Senatsplanungen gibt. Besonders wichtig ist für sie jedoch zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung mit der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatsverwaltung für Justiz, in der Fragen und Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Neunutzung am Kichhainer Damm und in der Lützowstraße erörtert werden können.
Auch war aus dem Rechtsausschuss in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses Vergleichbares zu hören.
Soeben erhalten wir eine Antwort des Pressesprechers des Innensenator Martin Pallgen: „Berlin verfügt über keine eigene Einrichtung zum Vollzug der Abschiebehaft. Die Einrichtung für den Vollzug der Abschiebehaft in Berlin-Grünau wurde im Jahr 2015 vom damaligen CDU-Innensenator Henkel geschlossen. Zwischen Berlin und Brandenburg besteht jedoch eine Kooperation zur Nutzung der Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt, die derzeit jedoch wegen Sanierungsmaßnahmen nicht genutzt werden kann und für eine Unterbringung von Gefährdern auch nicht geeignet wäre.
Es ist richtig, dass perspektivisch für die Unterbringung von Gefährdern bis zu deren Abschiebung ein Teil der Jugendarrestanstalt am Kirchhainer Damm vorgesehen ist. Das Objekt bietet einen hohen Sicherheitsstandard. Eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes als Jugendarrest und Gefährder-Abschiebegewahrsam ist nicht vorgesehen. Eine entsprechende Nutzung ist im Laufe des Jahres 2018 avisiert. Weitere Details klären wir zurzeit noch mit der Justizverwaltung. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich ihnen darüber noch keine Informationen geben kann.“
Gehen die Planungen schon länger?
Der Lichtenrader Internetzeitung liegt eine schriftliche Anfrage des Berliner Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 17. August 2017 vor. In der Beantwortung der Senatsjustizverwaltung heißt es u.a.: „Die für Inneres und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen treffen gegenwärtig die notwendigen Vorbereitungen für den Fall einer Inhaftierung von sogenannten Gefährdern gemäß § 62 Absatz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz vorübergehend in der JVA Tegel oder an anderen Standorten des Berliner Justizvollzugs.“ Auch werden verschiedene Fragen zur JAA beantwortet.
In der zeitgleichen Beantwortung einer ähnlichen Anfrage des Berliner Abgeordneten Holger Krestel (FDP) heißt es u.a.: „Entgegen der ursprünglichen Prognosen ist die Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg permanent nicht ausgelastet. Ihre durchschnittliche Belegung während der letzten 5 Jahre betrug 21 Arrestanten bei einer Kapazität von 60-80 Plätzen. Der Senat erwägt deshalb, die Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg nach vorheriger Renovierung wieder im Gebäude Lützowstraße 45 zu betreiben, das Ende 2016 in das Portfolio der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen übertragen wurde.“ Weiter heißt es zu einer Frage nach der Planung zur Unterbringung von „Gefährdern“: „Der Senat beabsichtigt gegenwärtig nicht, die Liegenschaft Berlin-Lichtenrade, Kirchhainer Damm 64-66 zur Entlastung der Justizvollzugsanstalt Moabit zu verwenden.
Die für Inneres und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen treffen gegenwärtig die notwendigen Vorbereitungen für den Fall einer Inhaftierung von so genannten Gefährdern gem. § 62 Abs. 2 und 3 Aufenthaltsgesetz in der JVA Tegel oder an anderen Standorten des Berliner Justizvollzugs.“
Ob der Kirchhainer Damm zu der Zeit schon in den näheren Überlegungen war, ist aus den Antworten nicht zu schließen.
Bundestagsabgeordneter Luczak meldet sich zu Wort:
In der Frage JAA und Haftunterbringungen in Lichtenrade hatte sich auch schon 2011/2012 der Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) zu Wort gemeldet.
Nun ist der direkt gewählte Lichtenrader Abgeordnete wieder besorgt und empört. Er kritisiert die fehlenden Informationen. Auch kritisiert er, dass die Beantwortung der Anfrage des Berliner CDU-Abgeordneten Rissmann aus August 2017 noch nicht auf diese Planungen hinwies. Zur bislang fehlenden Bürgerinformation führt Luczak aus: „Dass der Senat die Bürger über die Unterbringung islamistischer Gefährder in ihrer Nachbarschaft nicht rechtzeitig informiert, zeigt wie weit er von den Bürgern entfernt ist. Bürgernähe sieht anders aus. Bei einer solch sensiblen Einrichtung ist es aus meiner Sicht absolut erforderlich, die Menschen vor Ort einzubinden und rechtzeitig zu informieren. Das hält der rot-rot-grüne Senat offensichtlich wieder einmal nicht für nötig. Man darf die Ängste der Menschen vor islamistischem Terror nicht kleinreden und nicht unterschätzen.“
Zur Vorgeschichte und den damaligen Sorgen und Ängsten:
Bereits 2011/2012 gab es in Lichtenrade besonders wegen der anfangs fehlenden Informationspolitik große Unzufriedenheit. Anfangs plante man einen Haftbereich mit Drogenabhängigen in Lichtenrade/Kirchhainer Damm unterzubringen. Nach dem damaligen Wechsel im Senat wurde dann wegen des Platzmangels und des Sanierungsbedarfs in der Lützowstraße die JAA in den in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden ehemaligen Haftbereich am Kirchhainer Damm untergebracht. Die Lichtenrader Internetzeitung berichtete ausführlich über alle Entwicklungen.
Information muss sein:
Unstrittig scheint zu sein, dass eine sichere und überhaupt eine Abschiebe-Haftanstalt für Gefährder notwendig ist. Dies scheint auch parteiübergreifend nicht in Frage zu stehen. Offensichtlich ist auch eine separate Unterbringung der „Gefährder“ verpflichtend. Die Zahl der Unterzubringenden scheint, wie aus uns bekannten Quellen zu hören ist, nicht sehr groß zu sein. Demzufolge ist zumindest zurzeit auch nicht damit zu rechnen, dass die Anstalt am Kirchhainer Damm auch nur annähernd ausgelastet wäre, zumal circa die Hälfte der Gefährder deutsche Pässe besitzen sollen und eine Abschiebung dann nicht möglich ist.
Auch schon 2011/2012 wurde offensichtlich, dass fehlende und unzureichende Informationen die größten Verunsicherungen der Anwohnerinnen und Anwohner ausgemacht hat. Nachgeholte Bürgerinformationen wurden gerne angenommen.
Nun liegen die Planungen vom Grundsatz auf dem Tisch. Dem Senat kann nur empfohlen werden, dass direkte Bürgerinformationen in Lichtenrade offen und möglichst schnell erfolgen sollten. Die Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler hat dies beim Senat bereits angeregt.

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