(openPR) „Neues im ROG, WHG und UmwRG - Update-Seminar zum Raumordnungsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Umweltrechtsbehelfsgesetz“ lautet der Titel des Seminars, das am 15. November 2017 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Das Umwelt- und Planungsrecht hat vor Ende der Legislatur des 18. Deutschen Bundestages noch erhebliche Veränderungen erfahren.
Das Raumordnungsgesetz (ROG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sind geändert worden.
Diese Änderungen treten im November 2017 (ROG) oder Januar 2018 (WHG) in Kraft.
Die Änderungen im ROG berühren u. a. „klassische“ raumordnerische Instrumente, wie das Raumordnungsverfahren, für das bundesrechtlich eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und Alternativenprüfung vorgesehen ist.
Außerdem wurden nuancierende Regelungen zur Zielverbindlichkeit, etwa im Bergrecht getroffen.
Der Bund kann künftig unter qualifizierten Voraussetzungen länderübergreifende Raumordnungspläne, etwa zum Hochwasserschutz aufstellen.
Die Änderungen im WHG betreffen im Schwerpunkt den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzgesetz II).
Hier wurden u. a. die Vorschriften über die Bauleitplanung und die Vorhabenzulassung in Überschwemmungsgebieten komplett überarbeitet.
Der Bund übernimmt in diesem Zusammenhang auch Kategorien, die es im Landesrecht bereits gibt, die Hochwasserentstehungsgebiete.
Eine grundlegende Neujustierung des UmwRG war schon wegen der Rechtsprechung des EuGH und einschlägiger Fingerzeige des Aarhus-Compliance-Committees nötig.
Hier wurden unter anderem der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet und Unbeachtlichkeitsregelungen weitreichend modifiziert.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/R171115.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/R171115.ics













