(openPR) Der Deutsche Selfpublishing-Preis 2017 soll erstmalig vergeben werden. Die Auswahl der Kandidaten ist skandalös. Anonyme Hilfskräfte mit fragwürdiger Qualifikation werfen mehr als 1.778 Buchtitel (98,8 %) aus dem Wettbewerb.
Die Preisvergabe erfolgt am 11. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse. Veranstalter sind die MVB – Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH, 60311 Frankfurt am Main, Braubachstraße 16, und der Selfpublisher-Verband e.V., 47807 Krefeld, Kimplerstraße 326.
Es werden ein Jury-Preis und ein Publikumspreis vergeben. Die Jury besteht aus sieben bekannten Mitgliedern. Der Gewinner des Jury-Preises erhält 10.000 Euro. Außerdem erhalten der Gewinner und 10 Shortlist-Kandidaten ein umfangreiches Paket an Medialeistungen im Wert von insgesamt über 80.000 Euro.
Die für alle Beteiligten geltenden Bestimmungen sind auf der Website www.selfpublishing-preis.de in den Rubriken „Der Preis“, „Teilnahme“, „Jury“ vollständig und verbindlich dokumentiert. Demnach wählen die sieben Jury-Mitglieder zunächst aus den eingereichten Titeln die 10 Shortlist-Kandidaten aus. Danach bestimmt die Jury aus der Shortlist einen Gewinner.
Per Pressemitteilung vom 29.08.2017 teilten die Veranstalter mit, dass mehr als 1.800 Bücher für die Auszeichnung eingereicht wurden. Aus diesen Einreichungen hat eine aus anonymen Hilfskräften gebildete „Vorjury“ 22 Titel ausgewählt und auf eine sogenannte „Longlist“ gesetzt. Aus der „Longlist“ soll die Jury die 10 Bücher für die Shortlist auswählen.
Das Auswahlverfahren entspricht nicht den geltenden Bestimmungen und ist aus folgenden Gründen inakzeptabel:
a) Eine sogenannte „Vorjury“ gibt es gemäß den Bestimmungen nicht, sie ist regelwidrig. Außerdem besteht die „Vorjury“ aus irgendwelchen Hilfskräften. Sie sind anonym. Ihre Namen, Mitgliederzahl und Qualifikation sind unbekannt. Die Hilfskräfte haben keine Entscheidungsbefugnis.
b) Die Erstellung einer sogenannten „Longlist“ mit 22 Titeln gibt es gemäß den Bestimmungen ebenfalls nicht, sie ist regelwidrig.
c) Dass die sieben Jury-Mitglieder die 10 Shortlist-Kandidaten aus lediglich 22 Titeln der „Longlist“ auswählen, entspricht auch nicht den Bestimmungen und ist regelwidrig. Die 22 Titel der „Longlist“ sind nur 1,2 % der eingereichten Titel. Bestimmungsgemäß sollen die sieben Jury-Mitglieder die 10 Shortlist-Kandidaten aus den eingereichten Titeln auswählen und nicht nur aus 22 „Longlist“-Kandidaten.
Der von den Veranstaltern praktizierte Auswahlprozess für den Jury-Preis ist ein Skandal. Das Vertrauen von über 1.778 gutgläubigen Selbstverlegern ist erheblich beschädigt. Fast alle Teilnehmer (98,8 %) wurden von dubiosen Hilfskräften aussortiert und haben keine Chance, auf die Shortlist der Jury zu gelangen oder gar Gewinner zu werden. Ein solches Manipulieren ist unfair und ramponiert das Ansehen der deutschen Buchkultur.











