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Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht

24.08.201711:02 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht, wie üblich im Epidemiologischen Bulletin 34. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza sowie Tetanus. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt. Zudem erklärt die STIKO, warum sie die Impfung gegen Herpes zoster (mit einem Lebendimpfstoff) derzeit nicht als Standardimpfung empfiehlt.



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Die Impfung gegen Hepatitis A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweiligen Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen.

Bei der Influenzaimpfung hatte die STIKO bereits zur Saison 2016/17 ihre Empfehlung vorläufig ausgesetzt, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit dem über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff zu impfen. Die Empfehlung wurde nun endgültig zurückgezogen. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war.

Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.

Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Derzeit werden unter der Federführung der STIKO detaillierte Anwendungshinweise für Impfungen bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression erarbeitet, die in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen sollen.

Seit 2013 ist in Deutschland ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Entscheidung basiert auf der systematischen Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs. So nimmt die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter deutlich zu, hingegen nimmt die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter ab. Zudem ist die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Eine mathematische Modellierung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt die Entscheidung.

Eine ausführliche Darstellung aller Neuerungen und deren wissenschaftlichen Begründungen sowie die Erläuterung zur Herpes-Zoster-Entscheidung werden in den Ausgaben 35 und 36 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht. Auch die Impf-App STIKO@rki enthält die aktualisierten Impfempfehlungen. Darüber hinaus gibt es die Impfempfehlungen auch im Pocket-Format. Dies ist über den Buchhandel erhältlich.

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Quelle: idw

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