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König & Cie. Renditefonds 44 – Suezmax-Tanker Flottenfonds II: Landgericht verurteilt Bank zum Schadensersatz

Bild: König & Cie. Renditefonds 44 – Suezmax-Tanker Flottenfonds II: Landgericht verurteilt Bank zum Schadensersatz
http://www.kanzlei-renner.de/Koenig_&_Cie_Fonds.html
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(openPR) Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 44 – Suezmax-Tanker Flottenfonds II zu entscheiden. Der geschlossene Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 44 – Suezmax-Tanker Flottenfonds II investierte nach dem sogenannten Dachfonds-Konzept in vier Einschiffsgesellschaften als Zielgesellschaften, nämlich in die MT „CAPE BARI“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BRINDISI“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BASTIA“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und in die MT „CAPE BONNY“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wandte sich vertrauensvoll eines seine Hausbank. Seine Bank riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds an. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, ihren Kunden falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hannover der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Letztlich war der geschädigte Anleger so zu stellen, als wenn er die Schiffsfondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Damit war das Ziel des Klägers erreicht.

vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Koenig_&_Cie_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: E-Mail

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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