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Solarworld AG stellt Insolvenzantrag: Gläubiger müssen handeln

15.05.201710:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Solarworld AG stellt Insolvenzantrag: Gläubiger müssen handeln

(openPR) Die Solarworld AG wird unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Das kündigte der Solarkonzern am 10. Mai 2017 an. Gläubiger des Bonner Unternehmens sollten umgehend handeln.

Der Vorstand der Solarworld AG sehe keine positive Fortbestehensprognose für den Konzern mehr. Das Unternehmen sei damit überschuldet und werde unverzüglich Insolvenzantrag stellen, teilte der einstige Branchenriese am Abend des 10. Mai 2017 mit. Im Grunde genommen kommt dieser Schritt nicht überraschend. Die wirtschaftlichen Probleme des Solarkonzerns, u.a. durch den großen Preisdruck in der Branche ausgelöst, sind nicht neu. Dennoch hörte sich das Ende März 2017 noch ganz anders an. Obwohl die Solarworld AG schon in der Jahresbilanz 2016 hohe Verluste aufwies und in den USA eine hohe Strafzahlung droht, wurde die Lage deutlich positiver dargestellt. Gleichzeitig wurde auch ein Sparprogramm angekündigt.

Für alle Geschäftspartner der Solarworld AG, für Kunden, Lieferanten und auch Anleger dürfte die Insolvenz dennoch ein harter Schlag sein. Sie bleiben zunächst auf ihren offenen Rechnungen und Forderungen sitzen. Zudem müssen die Lieferanten auch befürchten, dass der Insolvenzverwalter ggf. bereits erhaltene Zahlungen wieder zurückfordert, wenn die Solarworld AG diese Zahlungen angesichts der drohenden Insolvenz gar nicht mehr hätte leisten dürfen, ergänzt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Für die Gläubiger geht es nun darum, dass sie nicht selbst durch die Insolvenz der Solarworld AG in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um sich vor den Verlusten zu schützen, sollten daher frühzeitig alle rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können alle Gläubiger, inklusive der Anleihe-Anleger, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch auch dann ist nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen.

Ob auch für die Tochtergesellschaften der Solarworld AG Insolvenzantrag gestellt werden muss, werde nach Angaben der Solarworld AG noch geprüft. Auch hier sollten die Gläubiger rechtzeitig handeln, um ihre Ansprüche zu sichern.

Im Wirtschaftsrecht und Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Gläubiger der Solarworld AG beraten, ihre Interessen wahrnehmen und Ansprüche geltend machen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/solarworld-ag.html

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