(openPR) Nachdem der Oberste Gerichtshof in der Causa falsche Holocaustfotos zum Konzentrationslager Auschwitz seinen Beschluß zu Gunsten des Chefredakteurs der muenchnernotizen, Walter Egon Glöckel, gefaßt hat, wurde nun der Verhandlungstermin im Hauptverfahren anberaumt.
Zu der Klage kam es als sich der Journalist nach Veröffentlichung der Exklusivreportage "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" (http://www.muenchnernotizen.info/Medien/Holocaust/0304_xx_05.html) weigerte, der von der DIZ München GmbH beauftragten Anwaltskanzlei BIRD & BIRD (Düsseldorf, München, Beijing, Brüssel, Hong Kong, London, Mailand, Paris und Stockholm) zwei Unterlassungsverpflichtungserklärungen zu unterfertigen.
Im Provisorialverfahren zum Antrag auf einstweilige Verfügung der Unternehmung der Mediengruppe Süddeutscher Verlag, der DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH, dem SV-Bilderdienst, vertreten durch die Kanzlei Fellner – Wratzfeld & Partner (Wien) lehnte der Oberste Gerichtshof nach einem Verfahren, das durch den Journalisten durch alle Instanzen betrieben wurde, rechtskräftig im Juni 2006 den Antrag des Klägers ab (AZ: 4 Ob 71/06d).
Journalist Glöckel, vertreten durch den Medienanwalt Dr. Albrecht Haller (Wien) wurde mit dem Inhalt seiner Exklusivreportage "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" durch den Obersten Gerichtshof bestätigt.
Die Hauptverhandlung wurde nun vom Handelsgericht Wien für
Montag, den 18.9.2006
12:20 Uhr
Saal 2004
1030 Wien, Marxergasse 1a
anberaumt.
Schon einmal hat Glöckel bei einer Gerichtsverhandlung als Beschuldigter vor dem Landesgericht Frankfurt/Main, verklagt durch die Zeugen Jehovas Deutschland, während eines Prozesses durch Verlautbarung einen Knalleffekt verursacht.
So bedauerlich und verurteilungswürdig aus der Sicht des Journalisten die Thematik des gewerbsmäßigen Handels mit Fotos aus der NS-Zeit, insbesondere die herabwürdigende Darstellung der Opfer im Zusammenhang mit "Sensationsaufmachung" auch ist, so wird auch bei dieser Gerichtsverhandlung Glöckel mit einem Sachverhalt die Anwesenden konfrontieren, der einem Skandal gleichzusetzen ist.
Wie schon in dem Artikel "Holocaust – Mediengruppe Süddeutscher Verlag gegen muenchnernotizen" verlautbart, wiederholt Glöckel: "Wenn die Mediengruppe Süddeutscher Verlag, eine ihrer Unternehmungen, einen Prozeß gegen uns anstrebt, werden wir Menschen, die vom Holocaust betroffen waren, einladen, dem Prozeß beizuwohnen und ihre Meinung zu offenbaren. Vielleicht wird den Geschäftsführern erst so bewußt, was sie verursacht, angerichtet und zu verantworten haben."
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muenchnernotizen
ISSN 1813-0089
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