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Schulen in Schleswig-Holstein müssen Deutschnote korrigieren - Notenschutz verpasst

27.02.201711:24 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Schulen in Schleswig-Holstein müssen Deutschnote korrigieren - Notenschutz verpasst
ADHS-Akademie
ADHS-Akademie

(openPR) Kinder, die sich einer schulischen Überprüfung auf Legasthenie/LRS unterziehen, fallen automatisch unter Notenschutz, der allerdings nicht in allen Schulen berücksichtigt wird und dazu führt, dass die Deutscharbeiten nachkorrigiert werden müssen.



Haben Kinder Schwierigkeiten mit lesen und schreiben, sollen diese spätestens im ersten Halbjahr der 5. Klasse einer schulischen Überprüfung auf Legasthenie / LRS unterzogen werden. Der Erlass des Kultusministeriums Kiel sieht eine Testung auf LRS allerdings schon viel früher vor, was allerdings oft nicht von den Schulen aufgegriffen wird.

Stellen Schulen bei diesen Kindern Schwierigkeiten in den Bereichen lesen und schreiben fest, können und sollen Schulen in einer Klassenkonferenz einen individuellen Nachteilsausgleich festlegen, der OHNE förmliche Anerkennung einer LRS erfolgen soll und kann. Dieser individuelle Nachteilsausgleich soll dafür sorgen, dass diese Kinder ihre Leistungen zeigen können, ohne dass sie durch die Rechtschreibnote "versaut" werden. Ebenfalls sollen Schulen auf diese Weise dafür sorgen, dass diese Kinder keinen psychischen Schaden nehmen, was leider gar nicht so selten der Fall ist und die Motiviation sowie das positive Selbstbild erhalten bleiben.

Diese Maßnahmen können alle Schulen in Schleswig - Holstein selbständig festlegen und durchführen, ohne das hierfür eine LRS anerkannt sein muss.

Kinder, die sich in der Jahrgangsstufe 5 der schulischen Überprüfung auf LRS unterziehen, fallen AUTOMATISCH unter Notenschutz, wenn ihre Rechtschreibleistungen "mangelhaft" sind!

Das heißt im Klartext: egal, ob es vor diesem Test einen Nachteilsausgleich gegeben hat oder nicht, dürfen von Anfang der LRS Testung bis zur Bekanntgabe der Testergebnisse KEINE Rechtschreibnoten erteilt werden, wenn die Kinder bereits in der 5. Klasse sind.

Dieser Notenschutz betrifft zudem nicht nur den Deutschunterricht, sondern auch alle anderen Fächer!
Deutschnoten müssen korrigiert werden, wenn Kinder in Jahrgangsstufe 5 auf LRS getestet werden, die Rechtschreibnoten mangelhaft sind und die Schulen den automatischen Notenschutz "vergessen" haben.

Für Eltern bzw Kinder, bei denen dieser automatische Notenschutz nicht beachtet wurde gilt folgendes:

- Gespräch mit dem Deutschlehrer suchen und ihn auf diesen automatischen Notenschutz hinweisen. Dieser Notenschutz ist für Kinder mit Rechtschreibnote "mangelhaft" für den Zeitraum der Testung verbindlich! Sollte das Gespräch mit dem Deutschlehrer zu keinem Erfolg führen -

- Gespräch mit dem Rektor der Schule

- Hilft auch das nichts, freut sich das Kultusministerium über einen direkten Anruf dieser betroffenen Eltern.

weitere Infos unter
http://www.adhs-akademie.com/

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