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Lkw-Kartell: Erste Schadensersatzansprüche können schon 2017 verjähren

28.12.201610:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lkw-Kartell: Erste Schadensersatzansprüche können schon 2017 verjähren

(openPR) Geschädigte des Lkw-Kartells haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Verjährungsfristen müssen dabei beachtet werden. Erste Ansprüche könnten schon im Januar 2017 verjähren.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über einen Zeitraum von 14 Jahren, zwischen 1997 und 2011, haben die Lkw-Bauer Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault, u.a. illegal Preise abgesprochen und insbesondere bei Speditionen und anderen Transportunternehmen einen gehörigen finanziellen Schaden verursacht.

Wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht hat die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Für die Käufer und Leasingnehmer, die in dem Zeitraum Lastwagen der betroffenen Lkw-Hersteller angeschafft haben, noch wichtiger: Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach der Entscheidung der EU-Kommission ist der Weg für Schadensersatzklagen frei. Die Verstöße müssen nicht mehr nachgewiesen, aber aktiv geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sich die Lkw-Käufer und Leasingnehmer an einen im Kartellrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Allerdings müssen Verjährungsfristen beachtet werden, damit die Ansprüche nicht untergehen. Erste Forderungen könnten bereits im Januar 2017 verjähren. Seit 2002 gilt eine maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren. Durch die Ermittlungen der EU-Kommission wurde die Verjährung gehemmt. Im Januar 2017 dürfte die Hemmung der Verjährung enden. Das bedeutet für Lkw, die zwischen 1997 und 2001 gekauft bzw. geleast wurden, dass die Schadensersatzansprüche in Kürze verjähren könnten. Forderungen für im Jahr 2002 gekaufte Lkw könnten dann im Juli 2017 verjähren. In diesen Fällen sollte daher umgehend gehandelt werden, damit die Ansprüche nicht untergehen. Für Lkw, die 2003 angeschafft wurden, dürfte die Verjährung der Schadensersatzansprüche dann im Sommer 2018 eintreten. So setzen sich die Verjährungsfristen sukzessive fort.

Neben dem Klageweg kann auch versucht werden, mit den Kartellanten eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die betroffenen Lkw-Bauer wussten, dass Schadensersatzforderungen auf sie zukommen können und haben daher vermutlich Rücklagen für diese Fälle gebildet. Sollte keine Einigung möglich sein, können die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

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