(openPR) Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 29.09.2016: Auch im Autohaus sind Abfälle, die gefährlich für die Umwelt sein können, Alltag. Darum sind Planer dazu verpflichtet, bei der Renovierung oder dem Neubau gewisse Vorkehrungen zu treffen, um die Abfallbeseitigung im Autohaus umwelt-, norm- und nachhaltigkeitsgerecht zu organisieren. Hier sind die wichtigsten Punkte kurz zusammen gefasst. Die CS Container & Recycling KG hat sich dabei vor allem als Spezialist für die Abfallentsorgung für Autohäuser und KFZ Werkstätten etabliert und kann daher bereits bei der Konzeption und baulichen Umsetzung wichtige Impulse geben.
Grundsätzlich allumfassend planen
Ganz gleich, ob das Autohaus mit einer Kfz-Werkstatt ausgestattet ist, oder nicht: „Sonderabfälle wie Mineralöle, Autoteile, Reinigungsmittel etc. fallen immer an. Im Zuge verschiedener Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung etc.) werden alle Anlagen, bei denen wassergefährdende Abfälle im Autohaus entstehen können, direkt überprüft“ erklärt dazu Heiko Lemke von der CS Container & Recycling KG. An dieser Stelle greifen also vor allem baurechtliche Prüfungskriterien, die die Frage der tatsächlichen Entsorgung noch gar nicht tangiert. Die CS Gruppe empfiehlt nicht nur aus praktischen Gesichtspunkten daher allen Planern, dass Sie grundsätzlich darauf achten sollten, dass jeglicher Kontakt der Abfälle mit dem Grundwasser schon im Vorhinein ausgeschlossen sein muss. D.h.
• Alle Wände, Böden und Lagerflächen müssen komplett undurchlässig sein.
• Das gilt vor allem für Entsorgungs- oder Anlieferungsflächen.
• Werden Stoffe umgefüllt, müssen dafür ausreichend Auffangwannen bereit stehen.
• Altbatterien werden nur in Kunststoffwannen gelagert.
Jeder Arbeitsbereich im Autohaus erfüllt eigene Zusatzbedingungen
Die Genehmigungsinstanzen haben für jeden Bereich definiert, wie Abfälle im Autohaus oder auch KFZ Werkstätten zu behandeln sind. Dabei ist es gleich, ob z.B. die Werkstatt voll ausgestattet ist oder nur für gelegentliche Arbeiten z.B. an Vorführfahrzeugen genutzt wird. „Dabei gilt für jeden der einzelnen Arbeitsbereiche Sonderbedingungen, insbesondere für die Werkstatt, Standplätze für ausrangierte Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Waschvorrichtungen sowie für Tankvorrichtungen“ erläutert Heiko Lemke weiter. Schließlich sollte bereits beim Bau oder der Renovierung ein Experte für die Themen Abfallentsorgung, Recycling und Sondermüll frühzeitig hinzu gezogen werden, um den Prozess des „Umweltmanagements“ ganzheitlich zu betrachten und zu optimieren. Weitere Informationen zum Thema Abfallbeseitigung im Autohaus und in KFZ Werkstätten finden Sie auch auf der Homepage der CS Container & Recycling KG unter http://cs-gruppe.de/aktuelles/












