openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ab Oktober keine Schriftform mehr in AGB!

30.09.201612:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ab Oktober keine Schriftform mehr in AGB!

(openPR) Eine ab dem 01.10.2016 geltende Gesetzesänderung in § 309 Nr. 13 BGB macht es womöglich erforderlich, Verträge und AGB anzupassen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen war zumeist „Schriftform“ vereinbart. Wollte ein Kunde oder Arbeitnehmer also Ansprüche (Mängelansprüche, Lohnansprüche etc.) geltend machen oder kündigen, war ein Fax oder eine E-Mail nicht ausreichend, es musste im Original geschehen.

Künftig maximal Textform

Ab dem 1. Oktober sind AGB-Klauseln nun unwirksam, die eine strengere Form als die „Textform“ vorsehen. In Zukunft sind also auch Faxe und E-Mails zulässig. Wer in ab dem 01.10.2016 geschlossenen Neuverträgen also bei Ausschlussfristen noch die Schriftform (also zulässig nur Original-Post) stehen hat, macht diese Klausel unwirksam = es gibt dann gar keine verkürzte Ausschlussfrist.

Auf alle vor dem 01.10.2016 geschlossenen Alt-Verträge hat die Änderung aber keine Auswirkung.

Aber Vorsicht bei Alt-Verträgen, die nach dem 01.10.2016 verändert werden (auch dann, wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt): Aus dem ursprünglichen Alt-Vertrag wird dann nämlich ein Neu-Vertrag, sodass dann auch die neue Regelung mit der Textform gilt. Wer dann nach einer Vertragsänderung also noch immer die Schriftform als Formvorgabe für die Geltendmachung von Ansprüchen stehen hat, zerschießt sich seine eigene Klausel.

Vorsichtshalber auch bei B2B

Auch, wenn § 309 Nr. 13 BGB hauptsächlich im Rechtsverkehr zwischen Unternehmer und Verbrauchern gilt (im reinen B2B-Verkehr nur abgeschwächt), sollte sich auch der Unternehmer, der Verträge nur mit Unternehmern schließt, trotzdem vorsichtshalber an der Neuregelung orientieren.

Ansonsten droht eine kostenpflichtige Abmahnung!

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 920880
 131

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ab Oktober keine Schriftform mehr in AGB!“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: EuGH erleichtert wirksame Gerichtsstandsvereinbarung - MTR LegalBild: EuGH erleichtert wirksame Gerichtsstandsvereinbarung - MTR Legal
EuGH erleichtert wirksame Gerichtsstandsvereinbarung - MTR Legal
… ausdrückliches Akzeptieren durch einen Klick sei nicht erforderlich gewesen. So solle auch der Geschäftsverkehr und Abschluss von Verträgen erleichtert werden. Auch wenn für den Hauptvertrag immer noch die Schriftform erforderlich ist.Im Handelsrecht und Vertragsrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Bild: Kündigung per SMSBild: Kündigung per SMS
Kündigung per SMS
… Vorschriften über verbotene Klauseln in AGBs überarbeitet hat. Bis jetzt enthielten viele AGBs eine Klausel, die für eine wirksame Kündigung die sogenannte Schriftform voraussetzte. Schriftform bedeutet, dass die Kündigungserklärung eine eigenhändige Unterschrift enthalten muss. Damit blieb Verbrauchern zumeist nur die Möglichkeit ihre Kündigung per …
LG Bamberg - Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro
LG Bamberg - Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro
… Gegenansprüche befreit, wenn die liefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen kann." 5. "Vertragsänderungen und-ergänzungen: Diese bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden jeder Art bleiben unwirksam." 6. "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfristen gelten nur annährend. …
BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung
BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung - Schriftform bei Kündigungsverzicht zwingend Die Zusatzvereinbarung in einer Anlage des Mietvertrages „Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird verzichtet“ schützt Mieter vor einer Kündigung nur, wenn die Schriftform eingehalten worden ist. „Am besten ist es, wenn der Kündigungsausschluss …
Bestellung eingegangen - Was nun?
Bestellung eingegangen - Was nun?
… Beweisgründen im Streitfall sinnvoll. Zudem spart man so Papier bei der Lieferung. Es gibt nur sehr wenige Informationspflichten, die zwingend bei der Lieferung in Schriftform beiliegen müssen, beispielsweise die Informationen zur Batterierückgabe/-entsorgung nach § 18 BattG Vorsicht Falle Links in der Mail z.B. auf die Rechtstexte im Shop genügen nicht …
Bild: Internetdienste dürfen keine schriftliche Kündigung mit Pflichtangaben verlangenBild: Internetdienste dürfen keine schriftliche Kündigung mit Pflichtangaben verlangen
Internetdienste dürfen keine schriftliche Kündigung mit Pflichtangaben verlangen
… eingelegt, so dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Das Portal hatte in seinen AGB bestimmt, dass die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfe und die elektronische Form ausgeschlossen sei. Ferner müsse die Kündigung bestimmte Angaben (Benutzername, Kundennummer, Transaktions- beziehungsweise Vorgangsnummer) enthalten. Das Gericht …
Bild: Formvorgaben im VertragBild: Formvorgaben im Vertrag
Formvorgaben im Vertrag
… Naturgemäß sollen solche Ausschlussfristen die Verjährungsfristen verkürzen. Damit man es demjenigen, der seine Ansprüche geltend macht, nicht zu einfach macht, vereinbart man häufig die Schriftform, d.h. der andere muss seine Ansprüche mit Post oder per Übergabe eines Originalschreibens geltend machen. Ab dem 01.10.2016 gibt es eine Gesetzesänderung in § …
Bild: 14-tägige Probemitgliedschaft fürt zu Inkassoschreiben von Interdate S.A.Bild: 14-tägige Probemitgliedschaft fürt zu Inkassoschreiben von Interdate S.A.
14-tägige Probemitgliedschaft fürt zu Inkassoschreiben von Interdate S.A.
… Vertragsverlängerung eine überraschende Klausel dar, die für die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses sorgt. Zudem fordern die meisten der Betreiber eine Kündigung bzw. den Widerruf in Schriftform zu erklären, was gegen die Grundsätze der AGB-Inhalte im Sinne des BGB verstoßen. Ein im Internet geschlossener Vertrag muss genauso einfach kündbar sein wie …
Bild: Wer muss wie unterschreiben?Bild: Wer muss wie unterschreiben?
Wer muss wie unterschreiben?
… Gesellschafter. Dann stellen sich zwei Fragen: Hat dieser Gesellschafter Vollmacht der anderen, d.h. werden auch die anderen Gesellschafter vertraglich gebunden? Wenn der Vertrag Schriftform vorsieht: Ist die Schriftform eingehalten? Zumindest die zweite Frage hat nun der Bundesgerichtshof beantwortet: Wenn ein GbR-Gesellschafter alleine unterschreibt, aber einen …
Bild: Biogasanlage in Sachsen mit 22 % Rendite zu verkaufenBild: Biogasanlage in Sachsen mit 22 % Rendite zu verkaufen
Biogasanlage in Sachsen mit 22 % Rendite zu verkaufen
… und Ausland. e. Rechtsgeschäfte innerhalb 3 Jahren, Fristbeginn Datum des EfG-Angebotes. Diverse: Vereinbarungen und Zusicherungen, welche von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Unzulässigkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. An Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten ersatzweise gesetzliche Regelungen. Hinweis …
Sie lesen gerade: Ab Oktober keine Schriftform mehr in AGB!