(openPR) Darüber geredet wird kaum, die Hemmungen sind zu groß – und wenn mal jemand das Thema öffentlich anbringt, wird entweder gejuxt oder erbost davon Abstand genommen. Dabei ist eine professionelle Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität z.B. im pflegerischen Umfeld nötig, da ein pflegebedürftiger Patient natürlich nicht automatisch seine menschlichen Bedürfnisse verliert. Im Vortrag „Kuscheln als Patientenrecht“ wird der Sexualpädagoge und psychosoziale Berater Andreas Honke im Rahmen der Patientenhochschule Dortmund über das Tabu-Thema „Sexualität in der Pflege“ referieren.
Dabei geht es Honke, der auch als Krankenpfleger im Klinikum Dortmund arbeitet, u.a. darum, die vielfältigen Facetten des Themas im pflegerischen Umfeld zu beleuchten. So werde Sexualität je nach Alter sehr unterschiedlich wahrgenommen und auch ausgelebt. Gerade im höheren Alter komme es z.B. oftmals mehr auf Zärtlichkeit an; da reiche schon ein Streicheln oder in den Arm nehmen. Aber welche Rechte hat hierbei der Patient? Welche Rechte die Pflegekraft? – Ein weites Feld, das mitunter nicht frei von Spannungen und Missverständnissen sein
kann.
Vortrag in der Patientenhochschule Dortmund:
„Kuscheln als Patientenrecht – ein Tabu in der Pflege?!“
Zeit: Dienstag, 30.08.2016, 18 Uhr
Ort: Klinikum Dortmund, Beurhausstr. 40, Magistrale-Vortragsraum 1
Referent: Andreas Honke, (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge, Sexualpädagoge (isp/gsp), Psychosozialer Berater (EFH-RWL), Gesundheits- und Krankenpfleger)
Der Eintritt ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sollten Sie aber an der Patientenhochschule Dortmund teilnehmen, können Sie sich diesen Kurs anrechnen lassen.





