(openPR) Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.
„Wir haben für einen Mandanten, der sich an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt hatte, Klage gegen den Anlageberater erhoben. Mit unserer Klage haben wir Schadensersatz in Höhe der Einlage von 5.000 Euro geltend gemacht und dies damit begründet, dass unser Mandant vom Anlageberater fehlerhaft beraten wurde“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Stefan Gloistein.
Konkret wurde dem beklagten Anlageberater vorgeworfen, dass er den klagenden Kunden pflichtwidrig nicht über die Fondsrisiken wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Der Anleger hätte sich am S&K-Fonds nicht beteiligt, wenn er von diesen verschwiegenen Risiken gewusst hätte. Nach geltender Rechtslage begründen solche Beratungspflichtverletzungen den Schadensersatz eines Anlegers gegen den Vermittler.
Dieser Sichtwiese folgte das für den Fall zuständige Amtsgericht Mainz und gab der Klage der Kanzlei Sommerberg LLP am 1. August 2016 vollständig statt. Das Gericht verurteilte den Berater zur Schadensersatzzahlung von 5.000 Euro sowie zum Ersatz des Zinsschadens und zur Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers. Außerdem muss der beklagte Anlageberater die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.
AG Mainz – Aktenzeichen 86 C 118/16
Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/s-und-k/
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Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Wirtschaftskanzlei. Zu den Mandanten zählen vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren ebenso wie Minderheitsaktionäre, Bankkunden und Kleinanleger. Das renommierte Anwaltsteam verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Interessensvertretung von Kapitalanlegern.
In ausgewählten Bereichen deutscher Rechtsberatung hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Sommerberg LLP dabei einer serviceorientierten, unternehmerisch und persönlich geprägten Dienstleistung auf hohem juristischen Niveau verschrieben. An die Beratungsleistung werden hohe Ansprüche in Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit und Effizienz gestellt. Dies erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem Mandanten und ausschließlich im Sinne seiner Interessen. Dabei genießt das Ziel einer persönlichen, umfassenden und vom wirtschaftlichen Gesamtverständnis geprägten Beratung des Mandanten höchste Priorität.
Die Kanzlei Sommerberg LLP legt Wert auf eine individuelle Betreuung ihrer Mandanten und Kontinuität in der Beratung. Die Beziehung zu den Mandanten basiert auf Vertrauen, Menschlichkeit und Diskretion. In ihrem Wirkungskreis bezieht die Kanzlei klare Positionen im Sinne ihrer Mandanten, steht zu ihrem Wort und zeigt das notwendige Rückgrat zur Erfüllung des Auftrags.
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