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Transport von Kfz Abfällen: gesetzeskonform handeln – Kosten senken

29.04.201610:42 UhrLogistik & Transport
Bild: Transport von Kfz Abfällen: gesetzeskonform handeln – Kosten senken
CS Gruppe, Abfall Kfz Betriebe
CS Gruppe, Abfall Kfz Betriebe

(openPR) Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 28.04.2016: Abfälle einer Kfz-Werkstatt unterliegen strengen gesetzlichen Regeln. Dies ist eine Frage des Umweltschutzes und der Sicherheit. Neben der Lagerung und der Entsorgung ist es der Transport, für den der Gesetzgeber wichtige Schranken und Richtlinien formuliert hat. Denn gerade der Weg vom Betrieb zur Entsorgung ist mit Gefahren verbunden. Deshalb benötigen Werkstätten einen starken Partner.



„Kern jedes Gesetzes zur innerbetrieblichen Abfallwirtschaft ist die Vermeidung von Abfällen bzw. deren Verwertung und sichere Entsorgung“ erklärte dazu Heiko Lemke, Geschäftsführer der CS Container & Recycling KG und ergänzte: „Der Gesetzgeber hat dazu vor allem geregelt, dass Abfälle nur noch von Unternehmen transportiert werden dürfen, die eine entsprechende Genehmigung durch den Nachweis ihrer Eignung erhalten (§49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)“.

Darauf sollten Sie beim Transport von KFZ-Abfällen achten

Im Klartext: Nahezu alle Abfälle, die in einer Kfz-Werkstatt anfallen, dürfen nicht vom Betrieb selbst entsorgt werden. Ausgenommen ist nur unbelasteter Schutt, der zum Beispiel bei Abbrüchen von Gebäuden oder Straßendecken anfällt – was in einem KFZ-Betrieb eher selten der Fall ist.

„Als uneingeschränkt geeignet für den Transport gelten dabei Unternehmen, die als sogenannter Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind – eine Qualifikation, die bei der Auswahl des Partners für Abfälle ein wichtiges Kriterium darstellt“ unterstrich Heiko Lemke von der CS Container & Recycling KG.

CS Container & Recycling KG - Abfalltransport in Kfz Werkstätten nur mit einem starken Partner

Sobald Abfall als gefährlicher Abfall (ehemals Sonderabfall) einzustufen ist, müssen für den Transport und natürlich die Entsorgung entsprechende Nachweise erbracht werden (Ensorgungsnachweis EN oder VN). Diese Nachweise sind als partnerschaftliches Pflichtenheft von Betrieb und Entsorger gemeinsam zu führen und mindestens drei Jahre aufzubewahren.

„Dabei muss auch nachgewiesen werden, dass die Gefahrgutverordnung vom transportierenden Unternehmen eingehalten wird. Diese Verordnung ist für den KFZ-Betrieb insofern wichtig, als dass sie regelt, dass bestimmte Abfälle in speziellen Behältern transportiert werden müssen, die zweckmäßiger Weise auch für die Sammlung und Lagerung in der Werkstatt genutzt werden können“ betonte Heiko Lemke weiter.

Die Nachweispflicht gilt jedoch auch für weniger heikle Abfälle – besonders dann, wenn der Betrieb nicht an die kommunale Abfallwirtschaft angeschlossen ist. Damit ist auch klar, dass selbst die Entsorgung von als Hausmüll eingestuftem gewerblichem Restmüll keine Nebenbei-Angelegenheit ist. In jedem Fall sind auch hier – je nach Abfallprodukt – die für den Transport notwendigen Entsorgungsnachweise zu erbringen. Diese wiederum werden nur anerkannt, wenn der Betrieb dafür zertifiziert ist.

Transport von KFZ-Abfällen: gesetzeskonform handeln, Kosten senken und immer mit einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb

„Abfallentsorgung ist also auf jeder Stufe der Verwertungskette eine Sache für den Profi – schon aufgrund der schier unübersichtlichen Verordnungen und Vorschriften, die für die umweltgerechte Entsorgung gelten“ erklärte Lemke abschließend.

Ein starker Partner in Sachen Entsorgung bereitet Betrieben einen Pfad durch die Gesetze und hilft dabei, das Abfallmanagement effizient und sachgerecht zu organisieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Homepage der CS Container & Recycling KG unter http://cs-gruppe.de/aktuelles

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