(openPR) Damit eine gute Versorgung der Patienten gewährleistet werden kann, muss die Personalausstattung des Systems mit Ärzten, Pflegekräften und weiteren Fachkräften angemessen gestaltet werden. Die Vergütungen müssen dem jeweiligen Tätigkeitsfeld entsprechen. Reformen, auch der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), müssen unter Berücksichtigung der Patienteninteressen erfolgen. Die Patienten gehören in den Mittelpunkt aller Betrachtungen!
Bei der Reform des ärztlichen Gebührenrechtes darf es nicht nur um die Höhe der Entgeltsätze gehen, sondern es müssen auch strukturelle Verbesserungen bedacht werden. Das jetzige System ist im Wesentlichen am medizinischen Fortschritt und damit verbundenen Ineffizienzen und Fehlanreizen (z.B. Fallpauschalen, Chefarzthonorierung) ausgerichtet.
Häufig verdienen die Begegnungen im Sprechzimmer und am Krankenbett nicht wirklich die Bezeichnung "Gespräch". Statistiken zufolge werden Patienten durchschnittlich schon nach etwa 15 Sekunden unterbrochen. Manche Ärzte widmen sich während des Gesprächs gleichzeitig noch dem Computer. Und viel zu oft stellen sie sogenannte geschlossene Fragen, die der Patient möglichst mit Ja oder Nein, zumindest aber schnell in ein paar Worten, beantworten soll.
Aus der Sicht der Patienten ist es z.B. dringend geboten, die Technisierung - Apparatemedizin - einzuschränken und stattdessen - wie seit Jahrzehnten gefordert - die zuhörende bzw. sprechende Medizin zu fördern. Bekanntlich können bis zu 90% aller Diagnosen im Gespräch zwischen Patient und Therapeut gefunden werden. Daher muss die zuhörende bzw. sprechende Medizin im Rahmen einer Reform des Gebührenrechtes deutlich gestärkt und folgerichtig besser honoriert werden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk




