(openPR) Die Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de ruft deutsche Internetnutzer auf, sich an einer Massenpetition beim deutschen Bundestag zu beteiligen. Ziel dieser Massenpetition ist es, der Forderung nach überall verfügbaren Breitbandzugängen in Deutschland Nachdruck zu verleihen.
Mit der Massenpetition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, Breitbandzugänge als Universaldienstleistung gem. Telekommunikationsgesetz (TKG) anzuerkennen, da nach unserer Auffassung nur mit der Anerkennung von Breitbandanschlüssen als Universaldienstleistung eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Internetzugängen sichergestellt werden kann.
Die Initiative gegen digitiale Spaltung bittet nun die deutschen Internetnutzer und alle Interessierten, sich an der eingereichten Massenpetition zu beteiligen. Um diese Petition zu unterstützen, muß ein vorgefertigter Petitionstext [1] an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages (per Fax, Brief, E-Mail) geschickt werden, mit der Bitte, diesen der Petition PET 3-16-09-90214-005724 anzuhängen.
Sämtliche Informationen über die gestartete Massenpetition sind im Internet zu finden unter der Adresse http://www.geteilt.de/b32.htm
Für einen flächendeckenden Ausbau sprechen viele Gründe – nicht nur jene der Kosten- und Zeitersparnis auf Seiten der Betroffenen, sondern auch gesamtwirtschaftliche Motive, wie die Deutsche Breitbandinitiative anlässlich einer Podiumsdiskussion zur CeBIT 2006 feststellen und anhand von Studien [2] untermauern konnte.
In Anbetracht der Fakten und der Ermangelung politischen Handelns, intensiviert die Initiative ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet, zumal die „digitale Kluft“ durch den Ausbau des neuen Hochgeschwindigkeitsnetzes in zwölf deutschen Großstädten im Auftrag der Deutschen Telekom ein weiteres Stück auseinander zu driften droht. (Letztere wird übrigens bei ihren Ambitionen, dabei von der Regulierung ausgenommen zu werden, durch die Bundesregierung vehement in Schutz genommen.)
Nach Ansicht der Initiative ist es allmählich an der Zeit, dass die Politik ihren wohlgesinnten Breitbandabsichten auch auf breiter Ebene endlich Taten folgen lässt. Eine kürzlich eingereichte Petition wurde als öffentliche Petition durch den Petitionsausschuß abgelehnt und so wurde der Weg der Massenpetition gewählt, die eine breite Unterstützung in der Bevölkerung bedarf.
[1] http://www.geteilt.de/b32.htm
[2] http://www.breitbandinitiative.de/site/front_content.php?idcat=10
Petitionstext:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....
Dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ihren Aufgaben nachkommt, sowie breitbandige Zugänge als Universaldienstleitung anerkennt und dies auch im TKG manifestiert.
Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.
Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert.
Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der "bestimmten Qualität" der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.
Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den "Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert". Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.
Über geteilt.de:
Die „Initiative gegen digitale Spaltung“ - www.geteilt.de - ist die größte, rein privat betriebene und unabhängige Pro-Breitband Initiative ihrer Art in Deutschland. Primäre Forderung dieser rasch wachsenden und überregional agierenden Gemeinschaft ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit schnellen und bezahlbaren Internetanschlüssen
im gesamten Bundesgebiet.
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