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MPC Santa Leonarda: LG Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Innenprovisionen

Bild: MPC Santa Leonarda: LG Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Innenprovisionen
www.kanzlei-renner.de
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(openPR) Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit eines Anleger des Schiffsfonds MPC „Santa Leonarda“ Offen Reederei GmbH & Co. KG (nachstehend zitiert: MPC Santa Leonarda)cczu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Anleger auf den Rat seiner Bank Beteiligungen an dem Fonds MPC Santa Leonarda und einem weiteren Schiffsfonds erwarb. Der Fonds MPC Santa Leonarda ist ein geschlossener Schiffsfonds mit Chancen und Risiken. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Dem Anleger, der EUR 15.000,00, in eine Beteiligung des Fonds MPC Santa Leonarda investierte, war nur die Abwicklungsgebühr von 5% der Beteiligungssumme bekannt. Von weiteren darüber hinausreichenden Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, wußte er nicht. Im Laufe des Verfahrens bestätigte sich, dass die Bank Provisionen von über 20% des Kommanditkapitals erhielt. Der Anleger äußerte in dem Verfahren, dass der die Beteiligung nicht gezeichnet wäre, wenn ihm diese Provisionen bekannt gewesen wären. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Bank verpflichtet war, auf die Provisionen hinzuweisen. Somit folgte das Landgericht Hamburg im Ergebnis der Ansicht des Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.



Vgl.:
http://www.kanzlei-renner.de/MPC_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 - 22

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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