(openPR) Das Landgericht Hamburg entschied über eine Klage eines Anlegers einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds VII gegen die vermittelnde Bank. Dem Kläger stand ursprünglich ein Geldbetrag i.H.v. EUR 25.000,00 zur Verfügung. Seine Hausbank riet ihm zunächst die Zeichnung einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds VII und später eines weiteren Fonds an. Der Kläger hatte für die Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds VII eine Abwicklungsgebühr von 4% der Beteiligungssumme zu bezahlen. Doch war dem Kläger nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Fonds verbunden sind. Eine geschlossener Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Chancen und Risiken verbunden ist. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Auch wußte der Kläger nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr 4% hinaus, reichende Provisionen fließen. Tatsächlich erhielt die Bank weitere Provisionen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Denn in Kenntnis der Anlagerisiken und der für ihn nicht ersichtlichen über die Abwicklungsgebühr hinausgehenden Provisionen hätte der Anleger sich nicht für die Zeichnung entschlossen. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme zzgl. der Abwicklungsgebühr gegen Rückübertragung der Beteiligung zu erstatten hat. Der Anleger hat nach der gesetzlichen Rechtsfolge des Schadensersatzanspruchs sich auch etwaige Ausschüttungen anrechnen zu lassen. Das entspricht den gesetzlichen Regelungen. Letztlich war der geschädigte Anleger nämlich so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.
vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Conti_Fonds.html
Autor:
Rechtsanwalt Ralf Renner
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.
Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.












