(openPR) Bei Geschäftsvorfällen rund um das Grundstück entstehen immer wieder Unklarheiten bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung. Sind die Umsätze ganz oder teilweise von der Umsatzsteuer befreit? Wann und in welcher Höhe kann die Vorsteuer geltend gemacht werden? Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei der Herstellung von Gebäuden. Zusätzlich sorgt der Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen immer wieder für Irritationen insbesondere aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen.
Probleme bilden u.a. auch die Zuordnung bei gemischt genutzten Gegenständen und die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG. Bei diesem Seminar "Vorsteuerabzug bei Grundstücken" am 7. Oktober 2015 in Frankfurt/Main erhalten die Teilnehmer von einem erfahrenen Praktiker Antworten auf ihre Fragen rund um das Grundstück. Es werden vor allem Praxisfälle diskutiert. Die Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-10-fu200/vorsteuerabzug-bei-grundst%C3%BCcken
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Bei der Umsatzsteuer haben die Finanzämter kein Erbarmen: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte man diese daher besonders aufmerksam nach den erforderlichen Pflichtangaben prüfen.
Auch bei den eigenen Belegen ist besondere Sorgfalt zu pflegen, …
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… von Dienstleistungen formelle Anforderungen zu erfüllen, wie die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungspartners oder aber die Vorhaltung von Einfuhrdokumenten zum Vorsteuerabzug.
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… umsatzsteuerlichen Implikationen zu beachten. So ist regelmäßig zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Aufwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen.
In diesem Seminar "Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht" am 21. April 2015 in Frankfurt/Main lernen die Teilnehmer alle Möglichkeiten …
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