(openPR) Infoveranstaltung - Eintritt frei
Donnerstag, 04.05.2006
Thema: Unterhalt für junge Erwachsene - Anspruch nach Eintritt der Volljährigkeit
Referat: Rechtsanwältin Claudia Rein, Schwerpunkt Familienrecht
Beginn: 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
DRK Haus der Familie
Düppelstraße 36 (am Rathaus Steglitz)
12165 Berlin
Volljährige Kinder: Auszubildende, Schüler, Studenten
Unterhaltsanspruch und Eigenverantwortung
„Unterhalt für volljährige Kinder ist ein heißes Thema. Oft wollen die Eltern nicht zahlen, weil sie der Meinung sind, das Kind könne arbeiten, sich seinen Unterhalt selbst verdienen. Fakt ist, jedes Kind hat Anspruch auf eine angemessene Ausbildung.“, stellt Gerlinde Leyh, Leiterin der Bezirksstelle Berlin des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht fest.
Grundsätzlich hat das volljährige Kind also in der Ausbildung einen Unterhaltsanspruch, jedoch mit steigendem Alter muss das Kind, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise selbst zu decken. Gerlinde Leyh hat da in den letzten Jahren einen gewissen Trend ausgemacht: „Immer öfter sind Jugendliche bereit, gegen die Eltern zu prozessieren.“
Bei der Infoveranstaltung in Steglitz werden von Rechtsanwältin Claudia Rein die Strukturen des Unterhaltsrechts für volljährige Kinder – Höhe, Bemessungsgrundlage, aktuelle Rechtsprechung, aufgezeigt. Natürlich können Betroffene auch Fragen stellen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV / VDU e.V. - arbeitet seit mehr als 30 Jahren auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 6.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste, bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bezirksstelle Berlin ist eine von rund 50 Bezirks- und Kontaktstellen des Verbandes in Deutschland.
Digitale Pressemappe:
http://berlin.isuv.de
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Frau Gerlinde Leyh - Landesbeauftragte Berlin und Brandenburg
Hubertusdamm 28
13125 Berlin
Tel.: 030 / 94113089
Fax: 030 / 94113089
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