(openPR) Immer mehr Unternehmen sehen sich mit den Anfragen Ihrer Lieferanten konfrontiert, ob Sie mit der elektronischen Fakturierung einverstanden sind. Dabei profitieren sowohl Rechnungsaussteller als auch -empfänger vom hohen Einsparpotential, denn die elektronische Rechnungsstellung ist ein wesentlicher Bestandteil einer effizienten finanziellen Abwicklungskette.
Zentrale Bedeutung kommt dabei dem neuen einheitlichen elektronischen Rechnungsformat (ZUGFeRD) und den Archivierungsvorschriften zu, auf deren Einhaltung zunehmend bei der Betriebsprüfung geachtet wird.
In dem Seminar "Die neue elektronische Rechnung - das „ZUGFeRD“-Format" am 23. April 2015 in Frankfurt/Main erfahren die Teilnehmer anhand praktischer Beispiele alles, was sie zum Thema elektronische Rechnung wissen müssen. Es werden sämtliche Neuerungen zur elektronischen Rechnung vorgestellt. Folgende wichtige Fragen werden beantwortet:
1) Wann bin ich im Besitz einer elektronischen Rechnung per E-Mail (elektronischer Eingangsstempel)?
2) Darf ich Papierrechnungen einscannen und anschließend vernichten?
3) Welche Dateiformate sind gesetzlich erlaubt?
4) Wann, wo und wie muss ich diese Dateien und in welcher Form speichern?
5) Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Finanzverwaltung im Falle einer Nichtbeachtung?
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://bit.ly/1quj1uI
Insbesondere gerade diese geforderte, revisionssichere Archivierung digitaler Buchführungsunterlagen, wird jedoch derzeit in der Praxis kaum beachtet.










