(openPR) Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 13. Mai diesen Jahres. Doch bis wann die Bearbeitungsgebühren seitens der Kreditnehmer von den Banken zurückgefordert werden können, wurde bisher noch nicht geklärt. Deshalb wird das oberste deutsche Gericht am 28.10.2014 entscheiden, wann die Verjährung beginnt.
Die Rechtsprechung ist sich bisher sehr uneinig, wann die Verjährung von Rückforderungsansprüchen hinsichtlich Kreditbearbeitungsgebühren eintritt. Deshalb ist nun eine Vielzahl von Revisionsverfahren beim BGH anhängig. Aktuell wird bei aktuellen Rückforderungen von einer dreijährigen Verjährungsfrist ausgegangen.
Wenn sich der BGH für die zehnjährige Verjährung entscheiden sollte, stehen die Banken mit weiteren Milliarden Euro bei den Kreditnehmern in der Schuld. Wie die vergangenen Monate gezeigt haben, weigern sich Banken oft sogar bei der Rückzahlung von Gebühren für Kreditverträge, die in der dreijährigen Verjährungsfrist liegen. „Bei einer Vergrößerung des Verjährungszeitraumes ist deshalb leider nicht von einer positiven Verhaltensänderung seitens der Banken auszugehen“ vermutet Herr Oliver Meyer, Geschäftsführer der Firma Parug. „Die ausweichenden Argumentationen, wie Kreditnehmer sie heute schon täglich von den Banken als Antwort bekommen, wird sicherlich fortgeführt“.
Viele Kreditnehmer haben sich seit dem BGH-Urteil am 13.05.2014 selbst an ihre Bank gewendet. Oft vergebens. Andere Kreditnehmer gaben aber nicht auf und haben entweder ihren Anwalt eingeschaltet oder ein Inkassoinstitut für Verbraucher beauftragt. Vorteil dieser Inkassodienstleister ist, dass der Kreditnehmer keinerlei Kostenrisiko trägt. Denn bezahlt wird nur in Form einer Erfolgsbeteiligung, wenn das Geld von der Bank erfolgreich zurückgefordert wurde.
Eines dieser Inkassohäuser ist Parug. Als Partner für Recht und Geld hat Parug schon vielen Kreditnehmern helfen können. „Anfangs haben Banken auch bei uns versucht, sich mittels Ausreden um die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren zu drücken“, berichtet Oliver Meyer. „Aber in den vergangenen Monaten haben wir gezeigt, dass wir alle Hebel in Bewegung setzen, für unsere Kunden ihr Geld zurück zu holen. Unsere Fachanwälte konnten auch die schwierigen Fälle erfolgreich lösen“. Parug zeichnet sich deshalb durch eine immer schnellere Durchsetzung der Forderung aus. Sollte sich der Bundesgerichtshof für eine zehnjährige Verjährungsfrist aussprechen, haben noch mehr Kreditnehmer einen Rückforderungsanspruch. Haben auch Sie einen Kredit, für den Sie unzulässige Gebühren gezahlt haben? Dann sollten Sie jetzt handeln und Ihren Kreditvertrag professionell auf Rückforderungsansprüche prüfen lassen. Da die Verjährung droht, ist Zeit auch Geld. Allerdings sollten Sie die Rückforderung auch versuchen, wenn ihr Anspruch bereits verjährt ist. Denn in 80 Prozent der Kreditverträge sind die Widerrufsbelehrungen falsch formuliert und damit unwirksam. Dadurch können Kreditbearbeitungsgebühren und weitere Kosten, wie z.B. Zinsen ohne zeitliche Begrenzung von der Bank zurück gefordert werden.




