(openPR) 29.08.2014. Die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung möchte so mancher gerne abschließen. Doch nicht selten lehnt der Versicherer auf Grund einer vorliegenden Erkrankung den Versicherungsschutz ab oder vergibt diesen nur mit einer Ausschlussklausel. Auswege bieten Aktionsangebote der Versicherer mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und verkürzten Abfragezeiträumen, so die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Allerdings gelten die Aktionen nur noch bis Mitte September.
„Derzeit bieten Versicherungsgesellschaften Aktionsangebote bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bis zu einer versicherten Monatsrente von 2.000 Euro noch an. Dabei wird der Gesundheitszustand mit einem verkürzten Fragekatalog und Abfragezeiträumen von nur zwei bis drei Jahren abgefragt. Üblich sind ansonsten Abfragezeiträume von fünf bis zehn Jahre“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.
Personen mit einer vorliegenden Erkrankung, die länger als vor drei Jahren in ärztlicher Behandlung waren, haben mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine Chance sofort eine Grundabsicherung zu bekommen. Auch könnte der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversi-cherung später aufgestockt werden, wenn bei einer Neubeantragung bestandene gesundheitliche Probleme im Zeitablauf später nicht mehr angegeben werden müssen. Einzelheiten finden Interessierte auf www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ (BU-Aktionsangebote mit vereinfachter Gesundheitsprüfung).



