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Flatrate für E-Government: DataClearing NRW ermöglicht wirtschaftliche Online-Dienste

24.03.200615:28 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Alle Meldebehörden Deutschlands sind gesetzlich verpflichtet, länderübergreifende Rückmeldungen ab dem 1.1.2007 nur noch elektronisch unter Nutzung des E-Government-Standards OSCI zu übermitteln.

Die Kommunalen Rechenzentren Niederrhein (Moers) und citeq (Münster) bieten unter dem Namen DataClearing NRW Clearingstellen-Dienstleistungen an, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei zu unterstützen, gesetzeskonform zu kommunizieren. DataClearing NRW umfasst alle Komponenten, die für einen sicheren und rechtsverbindlichen Datenaustausch notwendig sind:



- das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis DVDV als Adressverzeichnis für die elektronische Kommunikation zwischen Fachverfahren,
- Governikus von bremen online services GmbH & Co. KG (bos KG) als skalierbare E-Government-Middleware für die Abwicklung aller für die sichere OSCI-Kommunikation wichtigen Schritte: Ver- und Entschlüsselung, Transport sowie Erstellung und Prüfung elektronischer Signaturen,
- OSCI-Schnittstellen zu den Meldewesenfachverfahren.
Damit steht eine Lösung zur Verfügung, welche die neuen Anforderungen im Meldewesen ideal erfüllt und darüber hinaus hilft, Kosten auch in anderen Bereichen der Verwaltung einzusparen.

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E-Government: Kein notwendiges Übel, sondern Chance zur Kostenreduktion
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Experten sind sich einig, dass "Insellösungen" im E-Government – technisch aufwändige Systeme, die lediglich ein einziges Problem lösen – nur scheinbar wirtschaftlich arbeiten. Dagegen tragen Infrastrukturen wie DataClearing NRW, die mehrfach genutzt werden, zu echten Einsparungen bei. Bezogen auf Meldedaten ergeben sich unter anderem folgende Anwendungen:

- Über DataClearing NRW können bereits bei Aufnahme des Betriebs zum 1.7.2006 auch die monatlichen Datenübertragungen zum Mammographie-Screening an die zentralen Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden – ohne Zusatzkosten für die Kommunen.
- Meldedaten an Adressbuchverlage sowie die GEZ können auf gleichem Weg transportiert werden.
- Es ist vorgesehen, die nach dem Krebsregistergesetz NRW vom 5. April 2005 geforderten Datenübermittlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Führung eines Krebsregisters auf diesem Weg abzuwickeln.
- Schließlich können auch ab dem 1.1.2008 die Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der Vergabe des Steueridentifikationsmerkmals gemäß § 139b AO mit derselben Infrastruktur realisiert werden.

Allein die Umstellung der heutigen Datenträgeraustausche im Einwohnerwesen auf die von DataClearing NRW angebotene Infrastruktur führt zu einer rechnerischen Einsparung, die auf alle Kommunen in NRW bezogen bei weit über 200 000 Euro pro Jahr liegt.

Die Dienstleistungen der Clearingstelle können jedoch nicht nur für die elektronische Rückmeldung genutzt werden, sondern für sämtlichen Datenaustausch von Kommunalverwaltungen mit Bürgern, Wirtschaft und vor allem anderen Behörden. Dank Governikus und dem damit zur Verfügung stehenden Govello kann jede Form der sicheren und bei Bedarf rechtsverbindlichen Kommunikation auf Basis dieser einheitlichen Lösung umgesetzt werden. Das kostet keinen Cent extra, bietet aber eine effiziente Abwicklung der Kommunikation zwischen Verwaltungen sowie zwischen Verwaltung und Wirtschaft. Denn neben den Einwohnerverfahren gibt es viele weitere Kommunalverfahren mit ähnlichem Potenzial.

Insgesamt können die Kommunen über DataClearing NRW kurzfristig Einsparungen realisieren, die weit über den Kosten für DataClearing NRW einschließlich der Kosten für die Nutzung von Governikus liegen. Damit steht diese Lösung unter dem Strich für Einsparungen – eine notwendige und erwünschte Entlastung der Kommunen. Einen passenden Vergleich zieht Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer der bos KG: "Monofunktionale Lösungen, die lediglich die gesetzlichen Forderungen nach dem Einsatz von OSCI umsetzen, verursachen in der Summe Kosten. Sie bauen doch auch keine Straße, auf der dann nur Motorräder fahren können. Solche Insellösungen einzuführen hieße, eine große Chance für wirtschaftliches E-Government zu vergeben und den kommunalen Kostendruck unnötig zu verschärfen."

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DataClearing NRW: Verlässlichkeit dank Governikus
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Rechtsverbindliches E-Government steht erst ganz am Anfang seiner Entwicklung. Dabei setzt die Bundesverwaltung genauso wie 13 Bundesländer auf Governikus. Hieraus ergibt sich eine besonders hohe Investitionssicherheit.

Dazu sind die Kunden an der Weiterentwicklung von Governikus beteiligt: Im Rahmen des KoopA-Projekts „Pflege Governikus“ wurde ein Lenkungsausschuss gebildet. Der Lenkungsausschuss entscheidet über die Verwendung der Zahlungen, die die Kunden für Pflege und Wartung leisten. Damit beeinflusst der Lenkungsausschuss direkt die künftige Funktionalität von Governikus. So wird sichergestellt, dass das Produkt heute und morgen die Anforderungen und Erwartungen der Öffentlichen Verwaltung und ihrer Kunden erfüllt.

Governikus wird derzeit einer Evaluierung nach "Common Criteria" unterzogen. Dabei wird durch externe Gutachter sichergestellt, dass die Software den gängigen nationalen und internationalen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen genügt. Nach dieser Evaluierung wird Governikus voraussichtlich im Sommer nach dem Signaturgesetz eine Evaluierungsbestätigung erhalten. Aber auch danach bleibt Governikus in einer laufenden Re-Evaluierung, in die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingebunden ist.

Alle weiteren Informationen zu DataClearing NRW finden Sie auf der Web-Site
www.dataclearing-nrw.de

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