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Landgericht Nürnberg: ALAG - Vermittler haftet – Prospekt falsch

21.08.201413:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Landgericht Nürnberg: ALAG - Vermittler haftet – Prospekt falsch
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

(openPR) Mit Endurteil vom 28.07.2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Vermittler der ruinösen Beteiligung an der „Alag Automobil AG & Co. KG“ (ALAG) zu Schadenersatz gegenüber einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger verurteilt. Hintergrund war, dass der Emissionsprospekt der ALAG in wesentlichen Punkten fehlerhaft war und nach Mitteilung des Kapitalanlagenberaters der Beratung zugrunde lag.



Kapitalanlagenberater zu anleger- und anlagegerechter Beratung verpflichtet

Klagen im Zusammenhang mit der atypisch stillen Beteiligung an der Alag beschäftigen die Gerichte in unterschiedlichster Weise. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte nun über einen Schadenersatzanspruch eines betroffenen ALAG-Anlegers gegen seinen Kapitalanlagenberater zu entscheiden. Dabei obsiegte der Anleger vollständig. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es dabei als erwiesen an, dass zwischen den Parteien des Rechtsstreits ein Beratungsvertrag zustande kam, der den Anlageberater sowohl zu vollständiger anlegergerechter Beratung als auch zu anlagegerechter Beratung verpflichtete.

„Anlegergerecht ist eine Beratung, wenn das empfohlene Finanzprodukt den zuvor ermittelten Bedürfnissen des Anlegers entspricht, also für den Anleger passend ist. Anlagegerecht ist eine Beratung, wenn der Berater sämtliche anlagespezifischen Risiken und Besonderheiten dem Anleger so dargestellt hat, dass die Willensbildung objektiv und informiert durch den Anleger durchgeführt werden kann“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern im Zusammenhang mit der Alag Automobil AG & Co. KG vertritt.

Emissionsprospekt fehlerhaft - Beratungs- und Aufklärungsfehler des Kapitalanlagenberaters

Im entschiedenen Fall hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth eine anlagegerechte Beratung als nicht erwiesen angesehen, da ein Beratungsfehler schon darin zu sehen war, dass der beklagte Anlagevermittler nach eigenen Angaben auf der Grundlage des Prospekts beraten hatte und dieser Prospekt fehlerhaft ist.

Das Landgericht ging dabei davon aus, dass die Angaben im Emissionsprospekt zu den Emissions- und Provisionskosten irreführend sind. Dies hatte bereits das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 11.06.2013 mitgeteilt, auf den sich das Landgericht Nürnberg nun explizit bezog. Das Landgericht Berlin hatte darauf hingewiesen, dass über die Vertriebsprovisionen Aufklärung zu geben sei, weil diese eine Größenordnung von 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten – das Landgericht hatte eine Kostenbelastung von 21,4 Prozent inkl. des Agios errechnet. Diese Prospektfehler sind nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg in jedem Falle ursächlich für die Anlageentscheidung gewesen und begründen einen Aufklärungsfehler des Beraters.

Fazit: Urteil gibt Hoffnung - Betroffene ALAG-Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

„Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg ist zu begrüßen. Nach Meinung der Röhlke Rechtsanwälte ist der Emissionsprospekt der Alag in vielen Punkten fehlerhaft, so dass hier Schadensersatzansprüche gegen Vermittler durch die betroffenen ALAG-Anleger unbedingt zu prüfen sind. Allerdings dürften die Ansprüche vielfach verjährt sein. Inwieweit sich die verjährten Schadenersatzansprüche dennoch den Forderungen der ALAG ( http://bit.ly/VF0oWG ) in anderen Gerichtsverfahren entgegen setzen lassen, sollte jeder Anleger durch einen qualifizierten Rechtsanwalt überprüfen lassen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Für weitere Fragen und Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und E-Mail gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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