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Schiffsbeteiligung MS „Frida Schulte“ Shipping: LG Nbg-Fü verurteilt beratende Sparkasse zum Schadensersatz

29.07.201412:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schiffsbeteiligung MS „Frida Schulte“ Shipping: LG Nbg-Fü verurteilt beratende Sparkasse zum Schadensersatz
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer

(openPR) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil vom 02.07.2014 einem von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretenen Anleger Schadensersatz hinsichtlich dessen Beteiligung an der MS „Frida Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG zugesprochen.

Der betroffene Anleger war im Dezember 2003 von einer bayerischen Sparkasse beraten worden, wobei nach zwei Beratungsgesprächen eine Zeichnung der empfohlenen Schiffsfondsbeteiligung an der MS „Frida Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG erfolgte.
Im Rahmen der Beratungsgespräche wurde der Anleger allerdings nicht über die damals an die beratende Sparkasse geflossenen Provisionen aufgeklärt. Eine solche Aufklärung erfolgte auch nicht anhand des übergebenen Emissionsprospektes, da, wie das Landgericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung feststellte, sich dem Prospekt an keiner Stelle entnehmen lässt, dass die beratende Sparkasse Vertriebsprovisionen erhalten sollte.
Die Ansprüche des Anlegers sind auch nicht verjährt, da der Anleger angegeben hatte, erst im Jahr 2012 von geflossenen Rückvergütungen erfahren zu haben. Somit war die in diesem Fall maßgebliche Höchstverjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Datum der Beteiligung noch nicht abgelaufen.

Die beklagte Sparkasse wurde weiter dazu verurteilt, den Anleger von sämtlichen weiteren steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenhang mit dessen Schiffsfondsbeteiligung an der MS „Frida Schulte“ freizustellen sowie die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Weiter wurde die beklagte Sparkasse dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Juli 2014 zeigt wieder einmal deutlich, dass sich die Kick-Back Rechtsprechung mehr als verfestigt hat. Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken und Sparkassen oftmals bis in das Jahr 2009 hinein keinerlei Aufklärungen über die an sie geflossenen Provisionen vorgenommen haben. Vor dem Hintergrund der sogenannten Höchstverjährungsfrist von zehn Jahren lohnt es sich also für betroffene Anleger, geschlossene Beteiligungen vom Fachmann überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Seehofer steht hier gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.

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