(openPR) Hamburg, Mai 2014. Auch wenn das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 7 K 4612/13) klar entschieden hat, dass E-Zigaretten in der Gastronomie in Nordrhein-Westfalen weiter genutzt werden dürfen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gastronomen in Deutschland leben und arbeiten augenblicklich aber weiter in Unklarheit, wie es mittel- und langfristig weitergeht. Auch die EU hat in ihrer letzten Entscheidung zwar von der Idee, E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen, glücklicherweise Abstand genommen, aber eine fest definierte EU-weite Regelung fehlt nach wie vor. „Wir vermissen vor allem ein klares Bekenntnis zur Nutzung von E-Zigaretten in gastronomischen Einrichtungen. Viele Raucher steigen ja nicht zuletzt wegen des Rauchverbotes auf E-Zigaretten um“, erklärt Martin Lehmann von Mr-Smoke, dem führenden Onlineshop für E-Zigaretten.
Objektiv ist die elektrische Zigarette weniger schädlich als eine herkömmliche Zigarette. Auch weitere Vorteile des Dampfens gegenüber dem Rauchen, wie etwa wegfallende Geruchsbelästigung und Beeinträchtigung von Menschen in der Umgebung, fallen weg. Alles ideale Voraussetzungen für freies Dampfen in Gaststätten und Restaurants. „Belästigt wird objektiv niemand durch den Genuss einer E-Zigarette. Wir wünschen uns freies Dampfen, Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive für die tausend kleinen Lokale, die durch das Rauch- und/oder Dampfverbot vor großen Problemen stehen“, so Lehmann abschließend.
Weitere Informationen unter www.mr-smoke.de










