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Stellungnahme zur EEG-Novelle aus Sicht des Direktvermarkters

07.05.201412:22 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Stellungnahme zur EEG-Novelle aus Sicht des Direktvermarkters
Eberhard Holstein, Gründer und GF Grundgrün Energie GmbH
Eberhard Holstein, Gründer und GF Grundgrün Energie GmbH

(openPR) "Schneller Sprung in die richtige Richtung - aber der nächste muss umgehend folgen".
In seiner Stellungnahme anlässlich der 1. Lesung der zurzeit als Kabinettsbeschluss vorliegenden EEG-Novelle im Deutschen Bundestag zeigt sich Eberhard Holstein grundsätzlich einverstanden mit der Ausrichtung. Er lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass noch einiges an Arbeit vor allen Beteiligten liegt:



Der Gründer und Geschäftsführer der Grundgrün Energie GmbH in Berlin, einer der führenden Direktvermarkter Deutschlands, findet einige positive Ansätze in der EEG-Novelle: "Gut ist, dass ein Ausbaukorridor festgelegt ist. Gut ein stärker an den Windverhältnissen orientiertes Referenzertragsmodell. Gut ist auch, dass die Möglichkeit der Ausschreibung erprobt wird und der Übergang in Ausschreibungen noch vom Vorhandensein eines praktikablen Verfahrens abhängig gemacht wird."

Explizit begrüßt Eberhard Holstein die verpflichtende Direktver-marktung, da sie die Marktteilnehmer konsequent in die Pflicht nimmt, ihren Teil an der Verantwortung für die Systemsicherheit beizutragen: "Gut ist, dass die Direktvermarktung verpflichtend wird und damit der Weg in ein neues System zur Sicherstellung der Investitionssicherheit in erneuerbare Kraftwerke (und natürlich irgendwann auch in konventionelle) geöffnet wird. So wird ein neuer Systembetrieb möglich, in dem die Erneuerbaren nach und nach (entsprechend ihrem Zubau und in Zeiten hohen Dargebotes an Wind und Sonne) die Verantwortung für die Systemsicherheit unseres Netzes übernehmen. Bei wenig Dargebot bleibt die Bereitstellung von Regelleistung bei den Konventionellen - bei viel Dargebot können teilabgeregelte Wind- und Solaranlagen dies übernehmen."

In diesem Zusammenhang mahnt er Richtung BNetzA, schnell zu reagieren: "Wir brauchen eine zügige Anpassung der Marktprozesse seitens der BNetzA, damit in der verpflichtenden Direktvermarktung die Abrechnung ab der ersten Kilowattstunde verlässlich realisiert werden kann."

Sorgen bereitet Holstein allerdings die verpflichtende Fernsteuer-barkeit ab dem 01.01.2015: "Eine große Herausforderung für Anlagenbetreiber und Messdienstleister wird es sein, alle direktvermarkteten Anlagen zum 1.1.2015 so anzubinden, dass die Anlagen fernsteuerbar und die Messwerte online ausmessbar sind. Dies ist zwar beim weit überwiegenden Teil unseres Portfolios bereits der Fall. Wir haben allerdings die Sorge, dass sich für einige ältere Anlagen der Einbau der Fernsteuertechnik nicht lohnt. Wir befürchten, dass daher ältere Anlagen aus der Direktvermarktung wieder ausscheiden."
Grundgrün arbeite aber daran, auch mit diesen Anlagenbetreibern tragfähige Lösungen zu finden.

Als unbefriedigend bezeichnet Holstein die Regelungen für die stromintensive Industrie und die Eigenerzeugung: "Der Beitrag der stromintensiven Industrie und die Frage von geförderter und nicht geförderter Eigenerzeugung ist hier nur in einem Übergangskompromiss angegangen worden und muss grundsätzlich gelöst werden. Hierzu gehört beispielsweise eine Umstellung der Netzentgelte überwiegend auf Leistungen und dazu zwingend auch die Leistung als Bemessungsgröße für alle Umlagen und Abgaben."

Zudem fehlt eine Lösung für die Vermarktung von Ökostrom aus der Direktvermarktung zum Endkunden: "Wir brauchen hier dringend ein System, das hilft, die EEG-Umlage zu reduzieren
und die Akzeptanz von Projekten der Energiewende vor der eigenen Haustür zu erhöhen."

Als Unternehmen, dass von der Direktvermarktung bis zur Endkundenbelieferung agiert, sieht Grundgrün aber noch Handlungsbedarf für eine grundlegendere Neufassung des EEG: "Als nächste Schritte sind vorrangig ein neues Marktdesign, die Frage der Parallelisierung von Netzausbau und Erzeugerzubau sowie die Umstellung des EEG-Mechanismus zur Ermöglichung der Teilnahme an der Bereitstellung von Regelenergie zu lösen.“


Über Eberhard Holstein,
Gründer & Geschäftsführer Grundgrün Energie GmbH
Nach vielen Jahren als Prokurist in verantwortlichen Positionen bei der Bewag AG und der Vattenfall Europe Sales GmbH wollte Eberhard Holstein noch einmal etwas verändern – in seinem Leben und am Energiemarkt. Deshalb gründete der seit 1974 bekennende Atomkraftgegner, der aktiv an der Weiterentwicklung des EEG mitgewirkt hat, die Grundgrün Energie GmbH, deren Geschäftsführer er heute ist. Als langjähriger Vorsitzender des Fachausschuss Vertrieb Strom beim BDEW hat er die Liberalisierung des Strommarkts aktiv begleitet. Dieser Ausschuss ist zur wichtigsten Arbeitsplattform der Wertschöpfungsstufe Stromvertrieb im Verband geworden. Darüber hinaus ist Eberhard Holstein seine Mitarbeit in weiteren Gremien des BDEW sowie beim Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) sehr wichtig.

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