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UniImmo Global Invest: Nach BGH-Urteil Schadensersatz wegen mangelnder Risikoaufklärung möglich

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart grprainer.com führen aus: Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Global haben die Reaktorkatastrophe in Fukushima besonders in Erinnerung. Nicht nur wegen der ökologischen Tragödie, sondern auch wegen ihrer Kapitalanlage. Denn der UniImmo hat u.a. im erheblichen Ausmaß auch in Immobilien in Tokio investiert. Da die weiteren Konsequenten nach dem Reaktorunglück noch nicht absehbar waren, wurde 2011 die Anteilsrücknahme vorübergehend ausgesetzt.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.), hätten die Anleger in offene Immobilienfonds wie den UniImmo Global Invest von ihrer vermittelnden Bank ungefragt über das Schließungsrisiko des Fonds aufgeklärt werden müssen. Gerade in dem Zusammenhang mit dem UniImmo Global besonders bemerkenswert: Über dieses Schließungsrisiko muss nach Auffassung des BGH grundsätzlich aufgeklärt werden - unabhängig davon ob eine Schließung vorhersehbar war oder überraschend kam, wie z.B. durch die Fukushima-Tragödie.

Offene Immobilienfonds wurden in Beratungsgesprächen häufig als sehr sichere Kapitalanlage angepriesen. Die Risiken dieser Investition wurden hingegen verschwiegen. Zu diesen Risiken zählen beim UniImmo Global Invest u.a. Schwankungen bei den Wechselkursen und Mieteinnahmen sowie das Schließungsrisiko. Auf dieses Schließungsrisiko hätten die vermittelnden Banken laut BGH allerdings dringend hinweisen müssen, da dieses während der gesamten Investitionsphase ein Liquiditätsrisiko für die Anleger darstelle.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind.

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Bei Fondsanteilen, die nach dem 21. Juli gezeichnet wurden, sind Mindesthalte- und Rückgabefristen zu beachten.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

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