(openPR) Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
6. Juni 2003 - Zu dem Unionsentwurf eines 3. SED- Unrechtsbereinigungsgesetzes erklaert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Hans-Joachim Hacker:
Zur Regelung der Entschaedigung der Opfer politischer Verfolgung sind in der Vergangenheit mehrere Gesetze erlassen worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber von Anfang an fuer ein Rehabilitierungssystem entschieden, bei dem stets an konkret erlittenes Unrecht und in dessen Folge geschaedigte Rechtsgueter wie Freiheit, Leben, Gesundheit oder Vermoegen angeknuepft wird.
Das bei der Entschaedigung von NS-Opfern wie von SED-Opfern geltende System der Rehabilitierung und Wiedergutmachung sieht keine Entschaedigung in Form einer pauschalen Rentenregelung vor.
Wenn sich die CDU/CSU-Fraktion also auf eine Ehrenpension fuer NS-Verfolgte beruft, und damit ihren Gesetzesentwurf zu rechtfertigen versucht, dann ist dies unredlich, weil wider besseren Wissens:
In der alten Bundesrepublik lebende NS-Opfer haben eine solche Rente niemals erhalten. Eine Ehrenpension gibt es zwar fuer diejenigen NS-Opfer, die schon in der damaligen DDR eine solche Ehrenrente erhielten, jedoch folgt diese Ausnahme den Regeln des Bestandsschutzes, der mit dem Einigungsvertrag zugesichert worden war.
Mit ihrem Entwurf spaltet die Union Opfergruppen hinsichtlich ihrer Ansprueche aus Verfolgungszeiten, soweit es um die konkreten Entschaedigungsansprueche geht.
Die Rechtsansprueche der SED-Opfer haben wir 1999 deutlich verbessert und damit Gerechtigkeit geschaffen:
Erhoehung der Kapitalentschaedigung auf einheitlich 600 Mark je angefangenem Haftmonat;
materielle Unterstuetzungsleistungen fuer die Angehoerigen der in politischer Haft und an der ehemaligen innerdeutschen Grenze sowie der Berliner Mauer Umgekommenen;
Erhoehung der Ausgleichleistungen fuer Zivildeportierte aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten von 300.00 Mark auf 1,5 Millionen Mark pro Jahr sowie weitere zusaetzliche finanzielle Zufuehrungen zugunsten dieser Betroffenen an die Stiftung fuer ehemalige politische Haeftlinge.
Die rot-gruene Koalition hat damit die gravierenden Maengel der Rehabilitierungsgesetze der CDU/CSU-FDP-Regierung beseitigt.
Die Position der SPD-Bundestagsfraktion ist: wir machen Menschen keine unrealistischen Versprechungen, sondern wollen, dass Menschen zu ihrem Recht kommen.


