(openPR) Im September 2005 verlieh die Popkomm den ersten Preis ihres „Innovation in Music and Entertainment Award“ (IMEA) an das US-amerikanische Unternehmen kSolo, das sich zu Unrecht als Erfinder einer webbasierten Karaoke-Anwendung bewarb. Erfinderin und Patentinhaberin Regina Schulte am Hülse aus Hamburg vermarktet bereits seit 2001 unter dem Label www.goldenhouse.de die weltweit erste elektronische Karaoke-Card.
Der „Innovation in Music and Entertainment Award“ (IMEA) unter Schirmherrschaft von Herbert Grönemeyer ist die neueste, international ausgerichtete Veranstaltung der jähr-lichen Popkomm. Jeder, der eine weltweit innovative und am Markt neue Geschäftsidee im Bereich Musik, Medien und Entertainment-Technologie erfindet, kann beim IMEA teil-nehmen. Die US-amerikanische Firma kSolo gewann am 14. September 2005 als angeb-licher Erfinder einer webbasierten Karaoke-Anwendung den ersten Preis des IMEA und verstößt gegen gültiges Patent der Hamburgerin Regina Schulte am Hülse.
Die Patentinhaberin hatte bereits im Jahr 2000 die innovative Idee, jedem Musikbegeisterten die Möglichkeit zu geben, eine elektronische Karaoke-Card zu besingen und per E-Mail zu versenden. Seit Januar 2001 hat Regina Schulte am Hülse das Patent in Europa, Japan und den USA angemeldet. Nach 2-jähriger Patent-Recherche erfolgte im September 2003 die Registrierung des Patentes in den USA mit No. US 6,615,249 B2. Über die offizielle Seite: www.goldenhouse.de können die Nutzer nach Herunterladen des Players “My Song for You“ eine elektronische Karaoke-Card besingen, ein individuelles Bild einfügen und per E-Mail versenden.
Die von kSolo als Erfindung dargestellte webbasierte Karaoke-Anwendung wurde mit der patentgeschützten Erfindung von Regina Schulte am Hülse verglichen und juristisch geprüft: Ein Gutachten bestätigt, dass eine Patentrechtsverletzung vorliegt.
Die Popkomm GmbH wurde bereits im November 2005 schriftlich über diesen Sachverhalt informiert. Popkomm Geschäftsführer Dr. Ralf G. Kleinhenz äußert sich hierzu schriftlich: „...sind wir zu der Ansicht gelangt, dass weiterer Handlungsbedarf von unserer Seite nicht besteht. Die Verantwortung hinsichtlich der eingereichten Werke tragen allein die Teil-nehmer. Wir haben insbesondere in unseren Teilnahmebedingungen darauf hingewiesen, welche Anforderungen an eine Teilnahme gestellt werden.“ Auf Nachfrage der Patent-inhaberin teilte Geschäftsführer Kleinhenz mit, dass kSolo weiterhin als offizieller Preisträger von der Popkomm gefördert wird. IMEA-Preisträger erhalten einen kostenlosen Stand auf der Popkomm 2006, kostenlose Beratungen und ausführliche Berichterstattung durch die Medienpartner der IMEA.
Regina Schulte am Hülse ist als Patentinhaberin verpflichtet, auf Patentrechtsverletzungen hinzuweisen und hat sich bereits schriftlich an kSolo gewandt. Zum jetzigen Zeitpunkt bestreitet kSolo den vorliegenden Sachverhalt und betitelt seine Internetseite weiterhin als „The world`s 1st online karaoke experience“.









