(openPR) Gerade in den Sommermonaten wird mehr Zeit draußen verbracht, die Terrassen werden zum zweiten Wohnzimmer. Doch muss man deshalb auch das Radio des Nachbarn mithören? Die Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden ...
Wie AnwaltOnline (http://www.anwaltonline.com/) berichtet, sind Nachbarn nicht verpflichtet, das Radio anderer mitzuhören. Ganz im Gegenteil, denn sobald Radiogeräusche von der Nachbarterrasse ihrer Art nach deutlich wahrnehmbar sind, handelt es sich um unzulässige Immissionen. Dies geht aus einem Urteil des OLG München (Az: 25 U 1838/91) hervor. Bestimmte Grenzwerte müssen hierzu nicht überschritten werden, man muss also nicht erst zu einem Schallmesser greifen, so die Experten von AnwaltOnline.
Im vorliegenden Fall waren Außenlautsprecher an der Terrasse angebracht worden, die Sendungen waren deutlich wahrnehmbar und die Nachbarn so zum mithören gezwungen. Ob die Sendungen verständlich sind oder nicht, ist unerheblich.
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass beim Radiohören andere Maßstäbe als z.B. an Kinderlärm oder normale Unterhaltungen (die man auch oft mithören kann) anzulegen sind, weil es sich beim Radiohören im Freien in einer ruhigen Wohngegend nicht um eine ortsübliche Grundstücksbenutzung handelt. Laute Gespräche kann man deshalb nicht untersagen – auch wenn man diese vielleicht auch nicht immer mithören möchte.
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AnwaltOnline – Problem gelöst.










