Im Mittelalter wurden die Köpfe der Kriegsgener abgeschlagen und zur Abschreckung auf Stöchen aufgespießt. Eine Sitte, die bei Tiere bis heute praktiziert wird.
Über das Unternehmen
Einen Schrecken haben zwei Mitglieder der Tierhilfe – Menschen für Tierrechte eV kurz vor dem Jahreswechsel bekommen: Auf der Straße Biwak in St. Tönis entdeckten sie eine Vogelscheuche der besonderen Art.
„Wir dachten zuerst, da hinge ein schwarzer Feudel an einem Stab im Acker, aber ein Windstoß bewegte etwas, das wir eindeutig als Flügel erkannt haben“ berichtet Vereinssprecher Volker König. Solche Vogelscheuchen, so König, seien früher vollkommen normal gewesen. Heutzutage seien sie zum Glück selten geworden – der schwarze Vogel steht nämlich unter Naturschutz.
Alle Wildtiere stünden zunächst unter dem Schutz des Naturschutzgesetz. Da Krähennicht zum jagdbaren Wild gehören, seien Jäger auf Sondergenehmigungen angewiesen, um sie schießen zu dürfen
Auch, wenn diese Sondergenehmigungen inzwischen in vielen Gegenden fast zur Regel geworden sind, dürfen die toten Tiere natürlich nicht als Vogelscheuchen benutzt werden. Das Tierkörperbeseitigungsgesetz schreibt vor, dass sie sachgemäß entsorgt werden, um Mensch und Natur vor Schäden zu schützen.
Hier wurde nach Auffassung des Vereins jedoch die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt – es sei schwer, einem Kind Sinn und Zweck des Verbots, Tiere zu Quälen, zu vermitteln, wenn Erwachsene solche grausamen Bilder erzeugen.
„In Studien hat sich gezeigt, dass die meisten Gewalttäter in ihrer Kindheit zunächst Tiere gequält haben, was ihre Hemmschwelle Menschenge genüber gesekt hat.“ Erwachsene seien in der Pflicht, Kindern solche Anblicke zu ersparen, damit sich sich nicht an Gewalt geöhnen.
„Das Tier wies – soweit wir das erkennen können – keine jagdtypischen Verletzungen auf. Daher ist sogar damit zu rechnen, dass es rechtswidrig getötet wurde.“ Vergiftete Krähenvögel, berichtet der Tierrechtler, seien in den letzten Jahren in der Umgebung von St. Tönis öfter vorgekommen. Deshalb wurde das Tier sichergestellt und dem Kreisveterinäramt übergeben. Wegen der „Vogelscheuche“
Auf der Website der Tierhilfe können Sie abstimmen, ob solche „Vogelscheuchen“ unter Strafe gestellt werden sollen.
Tierhilfe – Menschen für Tierrechte e.V. engagiert sich im praktischen und politischen Tierschutz.
Im Internet: www.tierhilfe-mft.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Volker König, 0163/7031026