(openPR) Mehrere Abgeordnete sehen im Verfahren einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
(ddp direct) Im Rahmen der gestrigen Abstimmung im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die Novelle der Tabakproduktrichtlinie ist es zu einer deutlichen Kritik hinsichtlich des ordnungsgemäßen Ablaufs der Abstimmung gekommen. Moniert wurde seitens der deutschen Abgeordneten Renate Sommer u.a. der Umstand, dass zahlreiche sog. Kompromissvorschläge bereits dem Kommissionsvorschlag der EU-Kommission entsprechen und keine Änderung am Richtlinienentwurf darstellen. Infolgedessen wurde über zahlreiche, inhaltlich relevante Änderungsanträge nicht mehr abgestimmt, was einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments darstellt.
Inhaltlich zeigen sich die mittelständischen Hersteller und Vertreiber von Feinschnitt, Pfeifentabak sowie Kau- und Schnupftabak vom Ergebnis der Abstimmung enttäuscht und äußerst besorgt. Zahlreiche Änderungen stellen im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag vom 19.12.2012 eine weitere Verschärfung der Maßnahmen dar. Es wurden u.a. folgende Ergebnisse erzielt:
Vergrößerung der Bildwarnhinweise auf 75 % der Verpackungsoberfläche ohne die Berücksichtigung einer absoluten Höchstgrenze in cm² für Großpackungen
Vollständiges Aromenverbot für Feinschnitttabake
Verschärfung der heute bereits umfassenden Meldepflichten aller Inhaltsstoffe ohne erkennbaren Nutzen gegenüber Behörden und Verbrauchern
Verbot jeglicher Hinweise auf geschmackliche Eigenschaften des Produkts, wie z.B. Fruchtaromen bei Pfeifentabak oder spezielle Tabakmischungen
Beschränkung der Verpackungsformate für Feinschnitttabake auf würfelförmige bzw. zylindrische Formen oder rechteckige Pouches.
Verschärfung der für den Mittelstand ohnehin extrem hohen Belastungen aus dem Antischmuggelprotokoll der WHO. Demnach müssen auch für Kleinstmengen an Pfeifentabak oder Schnupftabak auf der Verpackung alle detaillierten Transportwege vom Hersteller über jeden Großhändler bis hin zum Einzelhändler im Vorhinein festgelegt und auf der Einzelverpackung codiert und aufgedruckt werden.
Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer im Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) blickt mit Sorge auf die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments im Herbst: „Die jüngsten Beschlüsse aus dem Parlament bedeuten insbesondere für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft einen weiteren massiven Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, im Herbst auch die Änderungsanträge zu unterstützen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen mit Blick auf mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen.
http://www.themenportal.de/wirtschaft/abstimmung-im-umweltausschuss-zur-tabakproduktrichtlinie-fuehrt-zur-verschaerfung-der-richtlinie-in-vielen-punkten-72485








