(openPR) Das vom niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) am 8 Juli für 2016 angekündigte endgültige Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen wird von der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN) ausdrücklich begrüßt. Die extrem tierquälerische Anpassung der Hühner an schlechte Haltungsbedingungen, bei der etwa 80% der sensorischen Nervenenden des Oberschnabels amputiert werden, wird schon seit Jahren von Tierschützern angeprangert. Damit werde insbesondere gegen § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes verstoßen. Dass ein Verzicht möglich ist, beweisen sämtliche Bio-Betriebe und auch fast alle österreichischen Hühnerhalter mit konventionellen Freilandhaltungen.
Mit der Übernahme dieses Tierschutzvorhabens anerkennt Meyer die tierschutzpolitische Bedeutung des Niedersächsischen Tierschutzplans, den sein Amtsvorgänger Gert Lindemann (CDU) nicht mehr umsetzen konnte. Tierschützer begrüßen den tierschutzpolitischen Umbruch, der unter der neuen Landesregierung endlich Fahrt aufnimmt. Hierzu gehört auch die von Meyer angekündigte Bundesratsinitiative zur bundesweiten Umsetzung des Vorhabens. „Wir sind uns bewusst, dass die `Hühnerbarone´ alles versuchen werden, um das Verbot zu verhindern, weil sie die flankierenden Maßnahmen ablehnen“, meint der Vorsitzende der AGfaN Eckard Wendt. Deshalb hoffen die Tierschützer nach der Bundestagswahl auf einen Regierungswechsel unter Beteiligung der Bündnisgrünen, weil nur diese Partei bislang ein schlüssiges Tierschutzkonzept in Form eines neuen Tierschutzgesetzes hat.
Artgerechte Legehennenhaltung ist nur in kleinen Herden möglich, nicht aber in Massentierhaltungsställen, die von den Großen der Geflügelindustrie für 12.000 und mehr für Legehennen in Boden- und (Pseudo-)Freilandhaltungen gebaut werden. Fortschrittliche Landwirte verwenden „Mobilställe“ für bis zu 3.000 Tiere, die einmal im Jahr umgesetzt werden, oder noch besser „Hühnermobile“, die auf integrierten Rädern etwa alle zwei bis drei Wochen ganz einfach auf frische Flächen gezogen werden können.












