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Betriebliche Altersvorsorge - Haftungsfalle für Arbeitgeber

(openPR) In vielen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen bei klein- und mittelständischen Unternehmen steckt oft unentdeckt eine immense "Haftungsfalle" für Arbeitgeber.

Die betrieblichen Altersvorsorge unterliegt dem Betriebsrentengesetz, was schon die Haftungsgrundlage bildet.

In kleinen oder mittelständischen Unternehmen wird meist der Einfachheit halber, die Direktversicherung den Mitarbeitern angeboten.

Und was die wenigsten Chef´s wissen, sie haften für die Auswahl des Anbieters und deren Produktgestaltung.

Kündigt ein Mitarbeiter z.B. nach Jahren und möchte dann sein Guthaben in ein andere Direktversicherung des neuen Arbeitgebers einbringen, kommt oft die Ernüchterung.

Das tatsächliche Kapital ist oft weniger, als die effektiv einbezahlten Beiträge des Mitarbeiters.
Hier steht dann der Arbeitgeber unter Umständen in der Pflicht, dass fehlende Kapital aus eigenen Mitteln aufzufüllen oder nachzuschießen.

Das Gleiche kann auch passieren, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht - bei fondsgebunden Versicherungen ohne Garantie.

Für manchen Chef kann das zigtausend Euro an unerwarteten Kosten bedeuten.

Viele sind sich der Risiken nicht bewußt.
Hier gilt es dringend das eigene Versorgungswerk zu überprüfen.

Die Produktgeneration der Zurich schließt dieses Risko völlig aus, da bereits nach einem Jahr die Beiträge voll erhalten sind. Auch bei Ablauf wird eine echte Versicherungsgarantie der einbezahlten Beiträge dem Arbeitgeber und dessen Mitarbeiter gewährt.

Mehr Infos beim Zurich Helppoint Meitingen.

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