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Rechtsanwalt Götz Lautenbach: Was bedeutet der Verkauf der Frankfurter Rundschau für deren Mitarbeiter?

01.03.201317:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Götz Lautenbach - Fachanwalt für Insolvenzrecht - Frankfurt am Main
Götz Lautenbach - Fachanwalt für Insolvenzrecht - Frankfurt am Main

(openPR) Insolvenzverwalter Götz Lautenbach nimmt Stellung zum Insolvenzantrag der Frankfurter Rundschau

Nach langem Warten gab es diese Woche endlich wieder eine Nachricht betreffend die Zukunft der Frankfurter Rundschau.

Laut Zeitungsmeldungen führen die Frankfurter Societät GmbH und die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Frankfurter Rundschau in einer unabhängigen Verlags- und Redaktionsgesellschaft fort. Ein Kaufvertrag wurde am 28.02.2013 unterschrieben. Das Kartellamt hat dem Erwerb bereits zugestimmt. Um die Weiterführung der Frankfurter Rundschau sicherzustellen, wurde eine Auffanggesellschaft, die Frankfurter Rundschau GmbH, gegründet. Die Stammredaktion zunächst aus 28 Redakteuren bestehen.



Götz Lautenbach, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, nimmt Stellung: „Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch auch, dass der Großteil der ca. 450 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren wird. Es ist davon auszugehen, dass bereits viele Beschäftigte in den vergangenen Tagen ihre Kündigungen erhalten haben. Laut Pressemitteilungen wurde für sie eine sogenannte Transfergesellschaft gegründet. Angeblich sollen die Mitarbeiter in dieser Gesellschaft für sechs Monate sozial abgesichert sein und können fortgebildet werden.“

Nach Angaben des Fachanwalts für Insolvenzrecht, Götz Lautenbach, wird eine Transfergesellschaft gegründet, um von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter möglichst schnell in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Die betroffenen Arbeitnehmer, die in einer insolventen Gesellschaft nicht mehr weiterbeschäftigt werden können, werden entweder gekündigt oder unterschreiben bei ihrem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag und schließen zeitgleich mit der Transfergesellschaft einen befristeten Arbeitsvertrag. Finanzielle Basis der Transfergesellschaft ist das von der Arbeitsagentur bezahlte Transferkurzarbeitergeld. Transfergesellschaften sind im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes geregelt und werden auch "betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten" (beE) genannt.

Die Höhe des Kurzarbeitergelds entspricht der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Das Kurzarbeitergeld wird nicht auf den sich nach Ablauf des Bezugszeitraumes anschließenden, späteren Arbeitslosengeld I-Anspruch angerechnet. Es kommt nicht zu einer zeitlichen Kürzung dieser Leistung.

Dazu Rechtsanwalt Götz Lautenbach: „Während manche insolvente Unternehmen Transfergesellschaften für ihre Laufzeit nur über die von der Bundesagentur für Arbeit gewährten Mittel finanzieren, stocken andere die Leistung im Rahmen von Betriebsvereinbarungen bzw. Regelungen im Sozialplan und Interessenausgleich auf. Eine Aufstockung durch den Insolvenzverwalter oder mit Mitteln der Gesellschafter der insolventen Gesellschaft ist aus Sicht der Arbeitnehmer auch deshalb wichtig, weil das spätere Arbeitslosengeld I auf Basis des Einkommens in den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit berechnet wird.“

Diese Absicherung der ausscheidenden Mitarbeiter, die hoffentlich in dieser Zeit neu vermittelt bzw. fortgebildet werden können, ist auch für die anderen Verfahrensbeteiligten vorteilhaft. Der Insolvenzverwalter der Frankfurter Rundschau hat nur die noch offenstehenden Gehalts- und Lohnansprüche bis zum Tag des Ausscheidens der Mitarbeiter zu zahlen. Zudem werden sich die in die Transfergesellschaften wechselnden Mitarbeiter nicht mit Kündigungsschutz- und Abfindungszahlungsklagen an die alte und insbesondere die Auffanggesellschaft richten, was die Neugründung der Frankfurter Rundschau GmbH sicherlich erleichtert haben dürfte.

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