(openPR) Holen auch Sie sich Ihr Geld von der Bank zurück!
Banken dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Das geht aus acht eindeutigen Urteilen der Oberlandesgerichte Celle, Dresden, Frankfurt/Main, Karlsruhe, Hamm, Düsseldorf, Zweibrücken, Bamberg sowie zahlreicher Entscheidungen von Amtsgerichten hervor.
Eine Bank kann zwar Zinsen für einen Kredit verlangen kann, jedoch keine Bearbeitungsgebühren. Es ist nämlich nicht einleuchtend, dass der Bankkunde für die Kosten einer Bonitätsüberprüfung in Form von Bearbeitungsgebühren aufkommen soll.
Banken müssen demnach unrechtmäßig kassierte Bearbeitungsgebühren zurückerstatten. Automatisch passiert das aber nicht: Der Bankkunde muss sich selbst darum kümmern!
Ob Kredite für Eigentumswohnungen, das eigene Haus oder Darlehen für die neue Küche, das Auto oder den Flachbildfernseher: Wer sich für Anschaffungen Geld geliehen hat, sollte sich einmal seinen Darlehensvertrag zur Hand nehmen. Achtung! Verbraucher ist auch wer eigenes Vermögen verwaltet und ein Darlehen zwecks Investition in fremdgenutzten Immobilien aufnimmt.
Unsere Kanzlei rät allen Kreditnehmern, ihre Verträge zur anwaltlichen Überprüfung zu stellen und gegebenenfalls ohne wirksame vertragliche Grundlage gezahlte Gebühren zurückzufordern.
Wir beraten bereits zahlreiche betroffene Kunden u.a. der Commerzbank, Deutsche Bank, DSL Bank, Noris Bank, Oyak Anker Bank, Postbank, Santander Consumer Bank, SWK Bank, TARGO Bank und von Autobanken wie Nissan Bank, SEAT Bank, Toyota Bank und der Volkswagenbank.
SH Rechtsanwälte ist auf das Bankrecht und Kreditrecht spezialisiert.
Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht steht auch Ihnen in allen Fragen rund um Ihren Kreditvertrag gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rae-sh.com/bankrecht. Dort finden Sie auch unseren Fragebogen „Rückforderung von Bearbeitungsgebühren“, den Sie unverbindlich online ausfüllen und uns zusenden können.










