(openPR) Die Regierung der Republik Aserbaidschan verurteilt die geplante Eröffnung des Chodschali-Flughafens im von Armenien okkupierten Berg-Karabach-Gebiet. „Flüge in das okkupierte aserbaidschanische Gebiet Berg-Karabach verletzen den Luftraum der Republik Aserbaidschan und somit das Völkerrecht“, so der Botschafter Aserbaidschans in Deutschland, Parviz Shahbazov. Dies sei eine weitere armenische Provokation, die den ohnehin schwierigen Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan gefährde.
Der Betrieb eines Flughafens in Berg-Karabach ohne die Zustimmung der staatlichen Zivilluftfahrtbehörde der Republik Aserbaidschan verstosse gegen das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 1944 und gegen die völkerrechtlichen Prinzipien wie staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) halten die armenische Absicht ebenso für rechtswidrig und bezeichnen das Überfliegen des okkupierten Gebiets ohne aserbaidschanische Genehmigung als unerlaubt.
Die armenische Erklärung vom Oktober 2012 über die Eröffnung des Chodschali-Flughafens für zivile Routen sei ein weiterer Beweis dafür, dass Armenien an einer friedlichen Lösung des Berg-Karabach-Konfliktes nicht interessiert sei, so Botschafter Shahbazov. Es sei offensichtlich, dass Armenien den Flughafen für militärische Zwecke nutzen wolle, um die besetzten Gebiete zu sichern. Berg-Karabach wurde von Armenien in den Kriegsjahren 1992 bis 1994 okkupiert, ist völkerrechtlich aber ein integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Infolge des blutigen Kriegs, der mit dem Zerfall der Sowjetunion ausgebrochen war, haben die armenischen Truppen neben Berg-Karabach auch sieben umliegende aserbaidschanische Bezirke besetzt.
Die seit 1994 unter der OSZE-Ägide geführten Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan führten bisher zu keinem Ergebnis. Armenien ignoriert die Resolutionen 822, 853, 874 und 884 des UN-Sicherheitsrates (alle vom 1993), die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1416 (2005), die Resolution des Europäischen Parlaments 2216/INI (2009) und andere Resolutionen und Beschlüsse, die die armenische Okkupation verurteilen, die territoriale Integrität Aserbaidschans bestätigen und die
Heimkehr der hunderttausenden aus den okkupierten Gebieten geflüchteten Aserbaidschaner fordern.
Im März 2009 nahm der Deutsche Bundestag den Antrag 16/12102 der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für die Einhaltung der entsprechenden Beschlüsse und Resolutionen der UN, der OSZE und des Europarats zum Berg-Karabach-Konflikt einzusetzen.
Zum Thema der geplanten Eröffnung des Chodschali-Flughafens äußert MdB Olav Gutting seine Besorgnis: „Wir teilen daher die Sorgen Aserbaidschans, was die Zukunft Berg-Karabachs betrifft. Armenien hat jedoch in diesem Gebiet Schritte unternommen, die dem Frieden entgegen stehen“, so Gutting, „Aktuell geht es um den Flughafen Chodschali, der von der armenischen Regierung wieder in Betrieb genommen wird, obwohl er sich auf dem Territorium von Aserbadischan befindet. Damit sollen Tatsachen geschaffen werden, und zwar nicht im Sinne eines friedlichen Ausgleichs zwischen beiden Ländern.“ Diese Besorgnis teilt auch MdB Katherina Reiche: „Es darf nicht erneut zu Rückschlägen auf dem Weg zu einem Friedensabschluss kommen. Die armenische Regierung bewirkt aber gerade das Gegenteil, wenn sie den Flughafen Chodschali im besetzten Berg-Karabach wiedereröffnet und damit die Integrität des Lufraums von Aserbaidschan infrage stellt.“
Trotz armenischer Provokationen ist Aserbaidschan weiterhin an einer friedlichen Lösung des Konfliktes interessiert. „Aserbaidschan wünscht sich das friedliche Miteinander der Völker im gesamten Kaukasus“, so Botschafter Shahbazov. Nach seiner Ansicht habe Aserbaidschan grundsätzlich kein Problem mit dem Betrieb des Chodschali-Flughafens für zivile Flugrouten - allerdings erst nach dem Ende der militärischen Besetzung. Aserbaidschan halte seinen Luftraum über dem von Armenien okkupierten Gebiet für jegliche Luftaktivitäten geschlossen. Versuche, das zurzeit von der aserbaidschanischen Regierung nicht kontrollierbare Hoheitsgebiet zu überfliegen, wären eine Verletzung der territorialen Integrität Aserbaidschans und des Völkerrechts.









