openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesfinanzhof: Urteil zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidungsbegründung (Az.: VII R 29/11) bekannt, dass es notwendig sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Es könne nur in diesem Fall von einer Bedenkenlosigkeit hinsichtlich der Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden. Bei Entstehung der Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Periode seien außerdem die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu beachten.



Für den Fall, dass Steuerpflichtige in die Insolvenz geraten, wird dem Finanzamt die Option eröffnet, eventuelle Umsatzsteuerforderungen geltend zu machen. Diese müssen allerdings aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen. Bedingung sei zudem, dass das Finanzamt seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des betroffenen Unternehmens aufrechnen könne. Generell ist in der Insolvenzordnung eine grundsätzliche Möglichkeit der Aufrechnung festgelegt, genauso können aber auch etwaige Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung einschlägig sein.

Normiert wird, dass ein Aufrechnungsverbot dahingehend bestehe, wenn die Verbindlichkeit des Insolvenzgläubigers gegenüber dem Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sei.

Nach früherer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes war dieses Aufrechnungsverbot nicht anwendbar, sofern der Anspruch des Steuerpflichtigen in steuerrechtlicher Hinsicht erst im Laufe des Insolvenzverfahrens entstanden war. Der Ausgleich müsse jedoch von einer vor Verfahrenseröffnung erfolgten Steuerfestsetzung stammen. Durch das jüngste Urteil des BFH hat dieser seine frühere Rechtsprechung nunmehr dem Anschein nach aufgegeben.

Aufgrund des Umfangs und Komplexität der rechtlichen Regelungen sollten Betroffene einen im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann im Falle einer Insolvenz Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenz beraten.

Zudem besteht bei drohender Insolvenz die Möglichkeit, für Unternehmer im Rahmen einer Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung, die die Abwendung der Krisensituation zum Ziel hat, Lösungen zu entwickeln. Auch die Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Gläubigeranfechtungen und Verwalterhaftungen sollten nicht ohne vorherige Rechtsberatung erfolgen.

http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 695138
 79

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesfinanzhof: Urteil zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

Nachweis der Zahlung der Stammeinlage
Nachweis der Zahlung der Stammeinlage
… umgehen: Die ehemalige Gesellschafterin einer GmbH machte in ihrer Einkommensteuererklärung einen Verlust aus der Beteiligung an der GmbH im Halbeinkünfteverfahren geltend, nachdem ein Insolvenzverfahren bei der GmbH mangels Masse abgelehnt wurde. Die Beteiligung betrug rund ein Drittel des Stammkapitals und war somit wesentlich. Das Finanzamt – und …
Bild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen ForderungBild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung
Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung
… Entscheidung über die rechtswegfremde Gegenforderung nicht in Rechtskraft erwachsen. Denn dann hätte ein für die Gegenforderung unzuständiges Gericht entschieden. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Ehefrau, der von ihrem Ehemann am 23. Dezember 2006 vermeintliche Steuererstattungsansprüche abgetreten wurden. Nachdem das Finanzamt diese Ansprüche …
Bild: Neues BFH-Urteil erleichtert Umsatzsteuer-BerichtigungBild: Neues BFH-Urteil erleichtert Umsatzsteuer-Berichtigung
Neues BFH-Urteil erleichtert Umsatzsteuer-Berichtigung
Der Bundesfinanzhof urteilte über die Frage: wann ein Entgelt uneinbringlich ist und wann deshalb eine Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung zu erfolgen hat. Das Urteil dürfte fortan Unternehmern, die ihre Umsatzsteuer berichtigen möchte, als Argumentationsgrundlage dienen (BFH, Urteil v. 20.7.2006, V R 13/04). In dem zugrunde liegenden Sachverhalt …
Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer der insolventen Phoenix GmbH - Aufrechnung gegen Scheingewinne möglich
Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer der insolventen Phoenix GmbH - Aufrechnung gegen Scheingewinne möglich
… hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1990, Az.: IX ZR 29/90; BGHZ 113, 98 ff). Nach Ansicht des BGH sowie der Literatur ist der Anfechtungsgegner im Insolvenzverfahren so zu stellen, als hätte er aufrechnen können, falls der aufrechnungsrechtliche Rückgewährsanspruch nur deshalb besteht, weil ein Bereichungsanspruch der Masse, gegen den hätte aufgerechnet …
Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine Masseverbindlichkeiten
Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine Masseverbindlichkeiten
Mit einem akutellen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Einkommensteuernachzahlungen im Insolvenzverfahren geäußert (BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 21/10): Sofern der Schuldner im Insolvenzverfahren Arbeitslohn bezieht, hat er daraus den pfändbaren Teil an den Insolvenzverwalter abzuführen. Der pfändbare Teil …
Bild: SMP-GbR - Liquidator droht mit ZahlungsklagenBild: SMP-GbR - Liquidator droht mit Zahlungsklagen
SMP-GbR - Liquidator droht mit Zahlungsklagen
… welche Argumente gegen die geäußerten Rechtsauffassungen des Landgerichts Hof und des Oberlandesgerichts Bamberg sprechen würden. Seine pauschale Behauptung, dass es vom Ausgang des Insolvenzverfahrens der SMP GmbH/ SMP AG abhängig sei, welcher Schaden dem einzelnen Gesellschafter entstanden sei, vermag Rechtsanwalt Hartwig nicht zu überzeugen. Es sei …
BFH: Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren
BFH: Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren
… grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, …
Rechtsprechungsänderung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Rechtsprechungsänderung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
… München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. …
Spezialisierung bei Grüter • Hamich & Partner - Wir erweitern unser Wissen für Sie
Spezialisierung bei Grüter • Hamich & Partner - Wir erweitern unser Wissen für Sie
… zunehmend Spezialprobleme heraus. Hier kann das richtige Problembewusstsein von existenzieller Bedeutung für das zu beratende Unternehmen sein. In der Praxis gibt es kaum ein Insolvenzverfahren, in dem nicht auch steuerliche Aspekte und damit das Finanzamt eine wesentliche Rolle spielen. Die Problemfelder reichen von der Abgrenzung der Steuerforderungen …
Anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
Anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
… „Scheingewinnen“ beruhen, zu. Das Wertpapierhandelsunternehmen Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix) warb damit, Gelder seiner Kunden gewinnbringend u.a. in Termingeschäfte zu investieren. Das Insolvenzverfahren über Phoenix wurde im Juli 2005 eröffnet. Ca. 30.000 geschädigte Anleger beklagen mehr als 500 Millionen Euro Schaden. Mittlerweile steht fest, …
Sie lesen gerade: Bundesfinanzhof: Urteil zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren