(openPR) Ob eine Ehefrau ein weiteres Darlehen des Ehemannes gegenüber einer Bank bloß mitsichern soll oder echte Darlehensnehmerin ist, ist auch eine Frage des eigenen Interesses der Ehefrau. Zwar beurteilt sich dies nach den ins Auge springenden Verhältnissen, nicht aber nach falschen Angaben des Ehemannes. Dies hat das OLG Karlsruhe am 25.10.2012 entschieden. “Reflexion vor Emotion bei Vertragsverhandlungen: sonst ist man in der typischen Haftungsfalle“, erklärt der Osnabrücker Rechtsanwalt Tim Oehler für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Konkret ging es darum, dass der Ehemann ursprünglich ein Darlehen für ein Familienfahrzeug aufgenommen hatte. Dieser Pkw war finanziert, als der Ehemann einen weiteren, höheren Kredit aufnahm. Die vollkommen einkommenslose und vermögenslose Ehefrau sollte einstehen.
Die OLG Richter lehnten es entgegen der Vorinstanz ab, die Ehefrau für das Darlehen haftbar zu machen. Wie der Vertrag die Schuld der Ehefrau bezeichnete, war irrelevant. “Unzutreffende Formulierungen in Verträgen sind wie unzutreffende Eigendiagnosen. Die Parteien klopfen den Vertrag ohne Anwalt in die falsche Richtung ab“, erklärt der Rechtsanwalt Tim Oehler für Bankrecht und Kapitalmarktrecht die falschen Erwartungen. Da das Fahrzeug bereits finanziert war, konnten die Richter kein Eigeninteresse erkennen. Nicht minder gewichtig war das pikante Detail: das verbliebene Darlehen kam der Freundin des Ehemannes auf den Philippinen zugute.
Gemäß dem Urteil war die Mithaftung der Ehefrau schlussendlich nicht wirksam. Die Bank nutzte schamlos die emotionale Verbundenheit der Ehefrau zu ihrem Ehemann aus. Dem Einwand, dass andere Entscheide bei gemeinsamer Nutzung das Eigeninteresse hervorheben, vermochte sich der Zivilsenat nicht anzuschließen. Denn der Pkw war ja bereits finanziert. “Verträge sollte man nie aus Gefühlsduselei schließen. Restrisiko ist nämlich: man steht mit allem allein dar“, warnt der Osnabrücker Rechtsanwalt Tim Oehler. „Der Partner ist weg, aber die Haftung bleibt.“
OLG Karlsruhe 25.10.2012, Urteil vom 9 U 199/11
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Lassen sie sich bei Verträgen mit Banken im Vorfeld von einem Rechtsanwalt beraten, der im Bankrecht und Kapitalmarktrecht bewandert ist. Nach Vertragsschluss entlässt die Bank nicht freiwillig ihre finanzielle Absicherung. Und es auf einen Prozess ankommen zu lassen, ist immer eine sehr spezielle Alternative. Tim Oehler ist versierter Rechtsanwalt u.a. im Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Sie können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden: ich bin im Vorfeld, aber auch forensisch vor Gericht tätig.









