(openPR) Bremen. Mama bekommt Parfüm, Opa eine Schachtel Pralinen und die achtjährige Cousine einen Hund – weil sie sich den schon lange wünscht. Doch was tun, wenn Mama das Parfüm nicht gefällt, Opa die Pralinen nicht schmecken oder die Eltern der Cousine gar keinen Hund haben wollen? Wer wem was schenken darf und wie Verbraucher sich vor möglichen gesetzlichen Folgen schützen können, weiß FOM-Dozent Prof. Dr. jur. Tim Jesgarzewski. In einer rechtswissenschaftlichen Analyse der besonderen Art klärt er vor Weihnachten über die typischen Irrtümer beim Schenken auf. Die Sonderveranstaltung der FOM Hochschule in Bremen findet am 8. Dezember von 16 bis 17 Uhr im kleinen Hörsaal der Universität Bremen statt (Keksdose/Enrique-Schmidt-Straße). Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Interessenten können sich unter 0421/168932-18 oder
kostenfrei anmelden.
„Ob Reklamation, Haftung oder Minderjährigenrecht – bei Schenkungen spielen diverse Faktoren eine Rolle“, erklärt Jesgarzewski. „Wer diese kennt, erspart sich und seinen Liebsten möglicherweise jede Menge Ärger unterm Weihnachtsbaum.“ Der minderjährigen Cousine beispielsweise einen Hund zu schenken, sollte unbedingt vorab mit ihren Eltern besprochen werden. Denn § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt: Beschränkt Geschäftsfähigen, zu denen Minderjährige zählen, darf lediglich ein rechtlich vorteilhaftes Geschenk gemacht werden. Es dürfen keine Folgekosten für Steuern, Futter oder Unterhalt entstehen. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Besser beim Weihnachtsseminar vorbeischauen, etwas über die rechtlichen Tücken des Schenkens lernen und sich im Anschluss bei Bedarf über das berufsbegleitende Studienmodell der FOM Hochschule informieren“, empfiehlt Jesgarzewski.
Weitere Informationen finden sich unter www.fom-bremen.de.






