(openPR) Die Freigabe des ersten überregionalen Busliniennetzes ab Januar des kommenden Jahres wurde am Freitag beschlossen. Darauf einigten sich nach jahrelangen Diskussionen über die Einführung eines Fernbus-Systems die schwarz-gelbe Regierung zusammen mit der Opposition. Über die Zusammenhänge berichtet online-reiseportal.com.
Mit der Einführung eines überregionalen Busnetzes bekommt das seit mehr als 70 Jahren vorherrschende innerdeutsche Verkehrsmonopol der Deutschen Bahn ernsthafte Konkurrenz. Denn zukünftig werden – neben den wenigen bereits existenten Fernbusstrecken – in ganz Deutschland überregionale Busverbindungen angeboten, die eine kostengünstige Alternative zum bisherigen Bahnverkehr liefern sollen. In diesem Zusammenhang bestehe zudem das Ziel, dass lange Strecken wie beispielsweise von München nach Frankfurt nicht mehr mit 25 oder gar 50 Pkws, sondern vielmehr mithilfe des überregionalen Buslinienfernverkehrs bewältigt werden, beschreibt Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf stern.de. Trotzdem hat der Bundesrat bei der Verabschiedung des Fernlinienbus-Vorhabens einige Auflagen angesetzt. So besagt die 50-Kilometer-Schutzklausel, dass Fahrtstrecken unter einer Länge von 50 Kilometern und einer Reisezeit von einer Stunde nicht angeboten werden dürfen. Damit gewährleistet die Klausel den einzelnen Bundesländern einen finanziellen Schutz, die für die Finanzierung des regionalen Zugverkehrs mitverantwortlich sind. Um den öffentlich finanzierten, regionalen Bahnverkehr nach wie vor rentabel zu halten, muss der Abstand zwischen zwei Haltestellen der Fernbuslinien mindestens 50 Kilometer oder eine Reisestunde betragen. Anbieter der Fernbuslinien können ihre Busstrecken problemlos bei der jeweils zuständigen Landesbehörde beantragen. Zudem gehen aus den Verhandlungen des Bundesrates am vergangenen Freitag Planungen zu einem barrierefreien, öffentlichen Nahverkehr hervor, dessen vollständige Barrierefreiheit für das Jahr 2022 angesetzt ist.
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